Herr Heinze stellt im Rahmen der Haushaltsplanung für 2017 das Produkt 2104 (Altstadtsanierung und -entwicklung) vor. Hierbei geht er kurz auf die Ziele und Maßnahmen der Rahmenplanung ein. Er macht deutlich, dass aufgrund der aktuellen Finanzsituation der Stadt nicht alle noch ausstehenden Maßnahmen in den kommenden Jahren abschließend geplant und umgesetzt werden können. Es handle sich nach seiner Aussage aber nicht um endgültige Streichungen von Maßnahmen, sondern um zeitliche Verschiebungen bzw. Kostenstreckungen. Die Verwaltung habe in diesem Zusammenhang einige Vorschläge erarbeitet, die vom Fachdienstleiter Planung im Anschluss erläutert werden würden. Es gehe hierbei um eine Summe von ca. 2,5 Mio. €, die gestreckt werden sollen.

 

Herr Völker gibt zunächst einen kurzen Überblick über die noch ausstehenden Maßnahmen im Sanierungsgebiet. Danach geht er auf die Maßnahmen ein, wo eine Kostenstreckung bzw. Verschiebung denkbar sei.

 

Zunächst werden von ihm die Maßnahmen „Umgestaltung südlich Osterstraße“ und „Umgestaltung Wallstraße / Große Mühlenwallstraße“ angesprochen. Auf Anregung der Verwaltung könnten aus diesen Projekten einige Maßnahmen auf 2021 verschoben werden. Einige Ordnungsmaßnahmen stehen im engen Zusammenhang mit privaten Investitionen. Diese sind von einer Verschiebung/Streckung ausgenommen.

 

Im Folgenden geht er auf die Maßnahme „Fußgängerzone“ ein. Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Planungskosten bis 2020 zu strecken und die Baukosten zu streichen.  Auch wenn dies bedeute, dass die Sanierung der Fußgängerzone evtl. aus der Altstadtsanierung fallen könnte. Das hätte zur Folge, dass Ausbaubeiträge auf die Anlieger zukommen würden.

 

Im Anschluss wird vorgestellt, Ansätze für das „Quartier südlich kleine Mühlenwallstraße“ von 2020 auf 2021 sowie Ansätze aus den Maßnahmen der „Neuordnung Quartier Nürnburgerstraße / Norderstraße“ auf 2021 zu verschieben.

 

Die Mehrheit der Ausschussmitglieder zeigt sich mit den Vorschlägen der Verwaltung grundsätzlich einverstanden.

 

Herr Kranz regt an, dass bezüglich der Fußgängerzone auch die Planungskosten in Höhe von 200.000,00 € auf die Zeit nach 2020 verschoben werden sollten, da sich die Planvorstellungen bis zum eigentlichen Ausbau wieder ändern könnten. Mehrere Ausschussmitglieder schließen sich dieser Auffassung an.

 

Herr Siebolds erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass auch der Marktplatz im Haushalt aufgenommen werden sollte. Dieser müsse aus seiner Sicht neu gepflastert werden, da der Marktplatz vor allem durch seine Granitsteine für ältere Passanten sowie für Rollstuhlfahrer eine Gefahr darstelle. Er werde in dieser Angelegenheit aber noch einen offiziellen Antrag bei der Verwaltung einreichen.

 

Herr Kranz spricht sich dafür aus, mögliche Gefahrenstellen auf dem Marktplatz auszubessern.

 

Frau Schapp, Herr Kötting und Herr Rokicki kritisieren zudem den Hafenplatz. Nach ihrer Auffassung sollten die Hafenbecken wieder rückgebaut werden. Diese würden eine Behinderung des fließenden Verkehrs darstellen. Außerdem könnte man dadurch Folge- bzw. Unterhaltungskosten einsparen.

 

Herrn Kötting sieht das geplante Parkhaus südlich der Osterstraße im Hinblick auf Kosten und Folgekosten kritisch.

 

Frau Schapp macht hingegen deutlich, dass für das Ansiedeln potentieller Investoren optimale Bedingungen vorherrschen müssten.

 

Im Anschluss an die Haushaltsberatungen schlägt der Vorsitzende vor, die Streckungen in einem Paket zu beschließen. Die von der Verwaltung aufgeführten Maßnahmen in Höhe von 2,5 Mio. €, die größtenteils in der Zeit 2017-2020 umgesetzt werden sollten, werden auf 2021 verschoben. Hinzu kommen die 200.000,00 € Planungskosten für die Fußgängerzone, die ebenfalls auf mindestens 2021 verschoben werden sollen.

 

Herr Siebolds gibt als beratendes Mitglied zu Protokoll, dass er u. a. wegen des nicht berücksichtigten Marktplatzes dagegen sei.

 

Herr Heinze merkt an, dass die Ausschussmitglieder die genaue Aufstellung noch schriftlich erhalten werden.

 

Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Verschiebungen bzw. Kostenstreckungen werden vom Ausschuss bei einer Enthaltung genehmigt.