Sitzung: 02.02.2017 SanA/02/2017
Herr Heinze stellt
im Rahmen der Haushaltsplanung für 2017 das Produkt 2104 (Altstadtsanierung und
-entwicklung) vor. Hierbei geht er kurz auf die Ziele und Maßnahmen der
Rahmenplanung ein. Er macht deutlich, dass aufgrund der aktuellen
Finanzsituation der Stadt nicht alle noch ausstehenden Maßnahmen in den
kommenden Jahren abschließend geplant und umgesetzt werden können. Es handle
sich nach seiner Aussage aber nicht um endgültige Streichungen von Maßnahmen,
sondern um zeitliche Verschiebungen bzw. Kostenstreckungen. Die Verwaltung habe
in diesem Zusammenhang einige Vorschläge erarbeitet, die vom Fachdienstleiter
Planung im Anschluss erläutert werden würden. Es gehe hierbei um eine Summe von
ca. 2,5 Mio. €, die gestreckt werden sollen.
Herr Völker gibt
zunächst einen kurzen Überblick über die noch ausstehenden Maßnahmen im
Sanierungsgebiet. Danach geht er auf die Maßnahmen ein, wo eine Kostenstreckung
bzw. Verschiebung denkbar sei.
Zunächst
werden von ihm die Maßnahmen „Umgestaltung südlich Osterstraße“ und
„Umgestaltung Wallstraße / Große Mühlenwallstraße“ angesprochen. Auf Anregung
der Verwaltung könnten aus diesen Projekten einige Maßnahmen auf 2021
verschoben werden. Einige Ordnungsmaßnahmen stehen im engen Zusammenhang mit
privaten Investitionen. Diese sind von einer Verschiebung/Streckung ausgenommen.
Im Folgenden
geht er auf die Maßnahme „Fußgängerzone“ ein. Von der Verwaltung wird
vorgeschlagen, die Planungskosten bis 2020 zu strecken und die Baukosten zu
streichen. Auch wenn dies bedeute, dass
die Sanierung der Fußgängerzone evtl. aus der Altstadtsanierung fallen könnte. Das
hätte zur Folge, dass Ausbaubeiträge auf die Anlieger zukommen würden.
Im Anschluss
wird vorgestellt, Ansätze für das „Quartier südlich kleine Mühlenwallstraße“
von 2020 auf 2021 sowie Ansätze aus den Maßnahmen der „Neuordnung Quartier
Nürnburgerstraße / Norderstraße“ auf 2021 zu verschieben.
Die Mehrheit
der Ausschussmitglieder zeigt sich mit den Vorschlägen der Verwaltung
grundsätzlich einverstanden.
Herr Kranz
regt an, dass bezüglich der Fußgängerzone auch die Planungskosten in Höhe von
200.000,00 € auf die Zeit nach 2020 verschoben werden sollten, da sich die Planvorstellungen
bis zum eigentlichen Ausbau wieder ändern könnten. Mehrere Ausschussmitglieder
schließen sich dieser Auffassung an.
Herr Siebolds
erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass auch der Marktplatz im Haushalt
aufgenommen werden sollte. Dieser müsse aus seiner Sicht neu gepflastert
werden, da der Marktplatz vor allem durch seine Granitsteine für ältere
Passanten sowie für Rollstuhlfahrer eine Gefahr darstelle. Er werde in dieser
Angelegenheit aber noch einen offiziellen Antrag bei der Verwaltung einreichen.
Herr Kranz spricht
sich dafür aus, mögliche Gefahrenstellen auf dem Marktplatz auszubessern.
Frau Schapp,
Herr Kötting und Herr Rokicki kritisieren zudem den Hafenplatz. Nach ihrer
Auffassung sollten die Hafenbecken wieder rückgebaut werden. Diese würden eine
Behinderung des fließenden Verkehrs darstellen. Außerdem könnte man dadurch
Folge- bzw. Unterhaltungskosten einsparen.
Herrn Kötting
sieht das geplante Parkhaus südlich der Osterstraße im Hinblick auf Kosten und
Folgekosten kritisch.
Frau Schapp
macht hingegen deutlich, dass für das Ansiedeln potentieller Investoren
optimale Bedingungen vorherrschen müssten.
Im Anschluss
an die Haushaltsberatungen schlägt der Vorsitzende vor, die Streckungen in
einem Paket zu beschließen. Die von der Verwaltung aufgeführten Maßnahmen in
Höhe von 2,5 Mio. €, die größtenteils in der Zeit 2017-2020 umgesetzt werden
sollten, werden auf 2021 verschoben. Hinzu kommen die 200.000,00 €
Planungskosten für die Fußgängerzone, die ebenfalls auf mindestens 2021
verschoben werden sollen.
Herr Siebolds
gibt als beratendes Mitglied zu Protokoll, dass er u. a. wegen des nicht
berücksichtigten Marktplatzes dagegen sei.
Herr Heinze
merkt an, dass die Ausschussmitglieder die genaue Aufstellung noch schriftlich
erhalten werden.
Die von der
Verwaltung vorgeschlagenen Verschiebungen bzw. Kostenstreckungen werden vom
Ausschuss bei einer Enthaltung genehmigt.