Herr Hattensaur erläutert den Sachverhalt.

 

Herr Specken weist auf das Baumfällverbot vom 01.03. – 30.09. hin. Er hat sich das Areal im Vorfeld angeschaut. Nach seiner Aussage ist die betroffene Wallhecke bereits in einem sehr schlechten Zustand. Er hat diesbezüglich zwei Fragen an die Verwaltung:

 

  1. Wurde die untere Naturschutzbehörde beteiligt?
  2. Wurde die Baumschutzsatzung beachtet?

Herr Meyerholz schlägt vor, die erforderliche Ersatzwallhecke im Gewerbegebiet in unmittelbarer Nähe anzulegen. Die vorhandene Wallhecke könnte auf der Grundstücksgrenze in nördlicher Richtung bis zur Straße „Kreihüttenmoorweg“ fortgeführt werden. Die Verwaltung wird um entsprechende Prüfung gebeten.

 

Mit diesem Vorschlag und Prüfauftrag ergeht folgender Empfehlungsbeschluss:

 

Empfehlungsbeschluss:

 

  1. Die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 „Industriegebiet Nord“ als Bebauungsplan gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren,
  2. die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 86/3 im durch die 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 86 überdeckten Teilbereich,

werden beschlossen.

 

Die Anlagen zu dieser Vorlage sind Bestandteile der Beschlüsse.