Sitzung: 11.05.2017 ORSA/04/2017
Beschluss: ohne Änderung beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1
Vorlage: 17/080
Herr
Hattensaur erläutert den Sachverhalt.
Herr Specken weist
auf das Baumfällverbot vom 01.03. – 30.09. hin. Er hat sich das Areal im
Vorfeld angeschaut. Nach seiner Aussage ist die betroffene Wallhecke bereits in
einem sehr schlechten Zustand. Er hat diesbezüglich zwei Fragen an die
Verwaltung:
- Wurde die untere Naturschutzbehörde beteiligt?
- Wurde die Baumschutzsatzung beachtet?
Herr
Meyerholz schlägt vor, die erforderliche Ersatzwallhecke im Gewerbegebiet in
unmittelbarer Nähe anzulegen. Die vorhandene Wallhecke könnte auf der
Grundstücksgrenze in nördlicher Richtung bis zur Straße „Kreihüttenmoorweg“
fortgeführt werden. Die Verwaltung wird um entsprechende Prüfung gebeten.
Mit diesem
Vorschlag und Prüfauftrag ergeht folgender Empfehlungsbeschluss:
Empfehlungsbeschluss:
- Die Aufstellung der 8. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 86 „Industriegebiet Nord“ als Bebauungsplan gemäß
§ 13 BauGB im vereinfachten Verfahren,
- die Aufhebung des
Bebauungsplans Nr. 86/3 im durch die 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 86
überdeckten Teilbereich,
werden beschlossen.
Die Anlagen zu dieser Vorlage sind Bestandteile der Beschlüsse.