Beschluss:
Gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes wird die nachfolgend
aufgeführte Verkehrsfläche förmlich übernommen und für den öffentlichen Verkehr
gewidmet:
Fußweg zwischen
„Hanfweg“ und „An der Waldschule“
Diese Verkehrsfläche besteht aus dem Flurstück 19/17 der Flur 3 der
Gemarkung Egels. Sie beginnt an der Straße „An der Waldschule“ und endet an der
Straße „Hanfweg“.
Bei dieser Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung handelt es sich
um einen Fußweg. Straßenbaulastträger und Eigentümer ist die Stadt.