Beschluss: einstimmig ohne Änderung beschlossen

Beschluss:

 

Gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes wird die nachfolgend aufgeführte Verkehrsfläche förmlich übernommen und für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

Fußweg zwischen „Hanfweg“ und „An der Waldschule“

 

Diese Verkehrsfläche besteht aus dem Flurstück 19/17 der Flur 3 der Gemarkung Egels. Sie beginnt an der Straße „An der Waldschule“ und endet an der Straße „Hanfweg“.

 

Bei dieser Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung handelt es sich um einen Fußweg. Straßenbaulastträger und Eigentümer ist die Stadt.