Beschluss:
Gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes werden nachfolgend
aufgeführte Verkehrsflächen förmlich übernommen und für den öffentlichen
Verkehr gewidmet.
An der
Dalhoffsburg (1. Abschnitt)
Diese Verkehrsfläche besteht aus dem Flurstück 429/0 der Flur 5 der
Gemarkung Wallinghausen. Sie beginnt an der Straße „Eckfehler Weg“ und endet am
Wendehammer.
Fußweg „An der
Dalhoffsburg“ – „Eckfehler Ring“
Diese Verkehrsfläche besteht aus den Flurstücken 431/0, 160/5 und 436/0
der Flur 5 der Gemarkung Wallinghausen. Sie beginnt am Wendehammer „An der
Dalhoffsburg“ und endet an der Straße „Eckfehler Ring“.
Eckfehler Ring
Diese Verkehrsfläche besteht aus den Flurstücken 9/1, 463/0, 451/0, 445/0
und 446/0 der Flur 5 der Gemarkung Wallinghausen. Sie beginnt an der Straße
„Eckfehler Weg“ und endet ebenfalls an der Straße „Eckfehler Weg“.
Bei diesen Verkehrsflächen handelt es sich um Gemeindestraßen, wobei die
Flurstücke 431/0, 160/5, 436/0 sowie ein Teil von 445/0 Fußwege sind.
Straßenbaulastträger und Eigentümer ist die Stadt.