Beschluss: einstimmig ohne Änderung beschlossen

Beschluss:

 

Gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes wird die nachfolgend aufgeführte Verkehrsfläche förmlich übernommen und für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

Auenweg einschließlich Verbindungsstück zur Egelser Straße

 

Diese Verkehrsfläche besteht aus den Flurstücken 361/0, 365/0, 368/0 und 370/0 der Flur 6 der Gemarkung Egels. Sie beginnt an der „Egelser Straße“ und endet am Flurstück 306/0.

 

Bei dieser Verkehrsfläche handelt es sich um eine Gemeindestraße, wobei es sich bei dem Flurstück 370/0 um einen Fußweg und bei dem Flurstück 361/0 um einen Fuß- und Radweg handelt. Straßenbaulastträger und Eigentümer ist die Stadt.