Beschluss:
Gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes wird die nachfolgend
aufgeführte Verkehrsfläche förmlich übernommen und für den öffentlichen Verkehr
gewidmet:
Auenweg
einschließlich Verbindungsstück zur Egelser Straße
Diese Verkehrsfläche besteht aus den Flurstücken 361/0, 365/0, 368/0 und 370/0
der Flur 6 der Gemarkung Egels. Sie beginnt an der „Egelser Straße“ und endet
am Flurstück 306/0.
Bei dieser Verkehrsfläche handelt es sich um eine Gemeindestraße, wobei
es sich bei dem Flurstück 370/0 um einen Fußweg und bei dem Flurstück 361/0 um einen
Fuß- und Radweg handelt. Straßenbaulastträger und Eigentümer ist die Stadt.