Gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes
wird die nachfolgend aufgeführte Verkehrsfläche förmlich übernommen und für den
öffentlichen Verkehr gewidmet:
Fußweg
zwischen „Hanfweg“ und „An der Waldschule“
Diese Verkehrsfläche besteht aus dem Flurstück
19/17 der Flur 3 der Gemarkung Egels. Sie beginnt an der Straße „An der
Waldschule“ und endet an der Straße „Hanfweg“.
Bei dieser Verkehrsfläche mit besonderer
Zweckbestimmung handelt es sich um einen Fußweg. Straßenbaulastträger und
Eigentümer ist die Stadt.
