Empfehlungsbeschluss: 

 

  1. Die Abwägung der Stellungnahmen der 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 86 „Industriegebiet Nord“, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind,
  2. die 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 86 „Industriegebiet Nord“ mit örtlichen Bauvorschriften und die Begründung als Satzung,
  3. die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 86/3 im durch die 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 86 überdeckten Teilbereich

 

werden beschlossen.

 

Die Anlagen zu dieser Vorlage sind Bestandteile der Beschlüsse.