Sitzung: 23.08.2018 SanA/11/2018
Beschluss: ohne Änderung beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2
Vorlage: 18/168
In Bezug auf
das Abschlusskonzept zur Altstadtsanierung stellt die Fachbereichsleiterin den
Ausschussmitgliedern die Vorlage 18/168 vor.
Sie
erläutert, dass die Städtebauförderung nach derzeitigem Stand bis Ende 2021
endgültig abgerechnet sein müsse. Die Verwaltung habe jedoch beim Nds.
Umweltministerium einen Antrag auf Verlängerung des Förderzeitraums bis Ende
2024 gestellt.
Im Hinblick
auf die weitere Vorgehensweise gebe es aus Sicht der Verwaltung drei
wesentliche Bausteine bis zum Ende der Sanierung. Fertigstellung der
Bebauungspläne im Sanierungsgebiet, der Abschluss der Umlegungsverfahren sowie
die Umsetzung der öffentlichen Infrastrukturmaßnahmen.
Danach
berichtet Frau Krantz kurz über die Umlegungsgebiete und deren Sachstände sowie
über die noch ausstehenden baulichen Maßnahmen und deren Realisierungschancen.
Abschließend
stellt sie den Anwesenden einen möglichen Investitionsplan für den Zeitraum
2018 bis 2024 vor.
Nach Klärung
einiger Verständnisfragen wird das Abschlusskonzept kontrovers diskutiert.
Aus Sicht von
Herr Siebolds seien die Prioritäten falsch gesetzt worden. Eine Neupflasterung
des Marktplatzes sei beispielsweise nicht berücksichtigt worden, stattdessen
aber die Modernisierung der Fußgängerzone.
Auch Herr
Rokicki bemängelt, dass der Marktplatz im Vergleich zur Fußgängerzone wichtiger
sei. Weiterhin macht er deutlich, dass im Hinblick auf die finanzielle
Situation der Stadt nur die notwendigsten Maßnahmen gemacht werden sollten.
Mitglieder
der SPD hingegen loben den Maßnahmenkatalog und sehen die Modernisierung der
Fußgängerzone als wichtig an. Der Marktplatz hingegen sei in keinem so
schlechten Zustand.
Dieser
Aussage widerspricht Frau Altmann. Nach ihrer Auffassung gebe es z. B. viele
Stolperfallen auf dem Marktplatz. Ferner kritisiert sie, dass es zu viele
Parkplätze, aber zu wenig Grün gebe.
Herr Kötting
verlässt um 18.40 Uhr die Sitzung. Er wird von Frau Hartmann-Seibt vertreten.
Frau Krantz
erläutert, dass der Marktplatz bisher nicht im Rahmenplan abgebildet war.
Dieser hätte angepasst werden müssen. Die Planung und Umsetzung sei zudem in
der Sanierungszeit nicht mehr möglich. Außerdem käme es zu Mehrkosten, die
vermutlich vergleichbar seien mit denen der Fußgängerzone.
Herr Kranz
begrüßt die Bemühungen um die Verlängerung des Förderzeitraums. Ihm fehle jedoch generell der rote Faden. Es sei aus
seiner Sicht auch schade, dass sowenig Eigentümer die private Förderung genutzt
hätten.
Frau Altmann
möchte wissen, ob es möglich sei, hinsichtlich der letzten, privaten
Förderanträge nur noch die zu bewilligen, die die Aufwertung der Außenfassade
eines Gebäudes beinhalten. Weiterhin erkundigt sie sich, ob in der
Fußgängerzone zwingend die Kanalisation sowie die Straßenfläche modernisiert
werden müssten.
Zur ersten
Frage teilt die Fachbereichsleiterin mit, dass es bzgl. der Förderanträge keine
Vorgaben geben sollte. Es sei problematisch, wenn nur die Fassade in Ordnung
sei, dass Gebäude selbst aber nicht. Es müsse sich immer um eine allumfassende
Modernisierung bzw. Sanierung von Gebäuden handeln.
Hinsichtlich
der zweiten Frage erklärt sie, dass die Kanäle abgängig seien, aber zum Teil im
Inlinerverfahren gemacht werden können. Neben der Kanalisation sei u. a. aber
auch die vorhandene Elektrik abgängig.
Herr Kranz
sieht eine optische Beeinträchtigung für die Innenstadt, wenn nur die Burgstraße
(ohne Endstück - Bereich Post) sowie die Osterstraße gemacht werde. Dies könne
z. B. negative Auswirkungen auf das Gesamterscheinungsbild der Innenstadt haben.
Im Anschluss
an die Diskussion fasst Herr Bargmann die wichtigsten Punkte noch einmal
zusammen und weist daraufhin, dass neben den noch ausstehenden Maßnahmen und
Aufgaben, auch schon einiges erreicht worden sei.
- Das
Abschlusskonzept/ Änderung des
Durchführungskonzeptes des Rahmenplanes und
- die
Umsetzung der im Abschlusskonzept benannten Maßnahmen werden
- vorbehaltlich der Zusage des Bundes über
die Verlängerung des Förderzeitraumes für die Umsetzung der baulichen
Maßnahmen 3.3, 3.2, 4.8, 2.6 bis Ende
2024 und
vorbehaltlich des Beschlusses über den Nachtragshaushalt und die mittelfristige
Finanzplanung –
beschlossen.
Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.