Beschluss: ohne Änderung beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2

In Bezug auf das Abschlusskonzept zur Altstadtsanierung stellt die Fachbereichsleiterin den Ausschussmitgliedern die Vorlage 18/168 vor.

 

Sie erläutert, dass die Städtebauförderung nach derzeitigem Stand bis Ende 2021 endgültig abgerechnet sein müsse. Die Verwaltung habe jedoch beim Nds. Umweltministerium einen Antrag auf Verlängerung des Förderzeitraums bis Ende 2024 gestellt.

 

Im Hinblick auf die weitere Vorgehensweise gebe es aus Sicht der Verwaltung drei wesentliche Bausteine bis zum Ende der Sanierung. Fertigstellung der Bebauungspläne im Sanierungsgebiet, der Abschluss der Umlegungsverfahren sowie die Umsetzung der öffentlichen Infrastrukturmaßnahmen.

 

Danach berichtet Frau Krantz kurz über die Umlegungsgebiete und deren Sachstände sowie über die noch ausstehenden baulichen Maßnahmen und deren Realisierungschancen.

 

Abschließend stellt sie den Anwesenden einen möglichen Investitionsplan für den Zeitraum 2018 bis 2024 vor.

 

Nach Klärung einiger Verständnisfragen wird das Abschlusskonzept kontrovers diskutiert.

 

Aus Sicht von Herr Siebolds seien die Prioritäten falsch gesetzt worden. Eine Neupflasterung des Marktplatzes sei beispielsweise nicht berücksichtigt worden, stattdessen aber die Modernisierung der Fußgängerzone.

 

Auch Herr Rokicki bemängelt, dass der Marktplatz im Vergleich zur Fußgängerzone wichtiger sei. Weiterhin macht er deutlich, dass im Hinblick auf die finanzielle Situation der Stadt nur die notwendigsten Maßnahmen gemacht werden sollten.

 

Mitglieder der SPD hingegen loben den Maßnahmenkatalog und sehen die Modernisierung der Fußgängerzone als wichtig an. Der Marktplatz hingegen sei in keinem so schlechten Zustand.

 

Dieser Aussage widerspricht Frau Altmann. Nach ihrer Auffassung gebe es z. B. viele Stolperfallen auf dem Marktplatz. Ferner kritisiert sie, dass es zu viele Parkplätze, aber zu wenig Grün gebe.

 

Herr Kötting verlässt um 18.40 Uhr die Sitzung. Er wird von Frau Hartmann-Seibt vertreten.

 

Frau Krantz erläutert, dass der Marktplatz bisher nicht im Rahmenplan abgebildet war. Dieser hätte angepasst werden müssen. Die Planung und Umsetzung sei zudem in der Sanierungszeit nicht mehr möglich. Außerdem käme es zu Mehrkosten, die vermutlich vergleichbar seien mit denen der Fußgängerzone.

 

Herr Kranz begrüßt die Bemühungen um die Verlängerung des Förderzeitraums. Ihm fehle  jedoch generell der rote Faden. Es sei aus seiner Sicht auch schade, dass sowenig Eigentümer die private Förderung genutzt hätten.

 

Frau Altmann möchte wissen, ob es möglich sei, hinsichtlich der letzten, privaten Förderanträge nur noch die zu bewilligen, die die Aufwertung der Außenfassade eines Gebäudes beinhalten. Weiterhin erkundigt sie sich, ob in der Fußgängerzone zwingend die Kanalisation sowie die Straßenfläche modernisiert werden müssten.

 

Zur ersten Frage teilt die Fachbereichsleiterin mit, dass es bzgl. der Förderanträge keine Vorgaben geben sollte. Es sei problematisch, wenn nur die Fassade in Ordnung sei, dass Gebäude selbst aber nicht. Es müsse sich immer um eine allumfassende Modernisierung bzw. Sanierung von Gebäuden handeln.

 

Hinsichtlich der zweiten Frage erklärt sie, dass die Kanäle abgängig seien, aber zum Teil im Inlinerverfahren gemacht werden können. Neben der Kanalisation sei u. a. aber auch die vorhandene Elektrik abgängig.

 

Herr Kranz sieht eine optische Beeinträchtigung für die Innenstadt, wenn nur die Burgstraße (ohne Endstück - Bereich Post) sowie die Osterstraße gemacht werde. Dies könne z. B. negative Auswirkungen auf das Gesamterscheinungsbild der Innenstadt haben.

 

Im Anschluss an die Diskussion fasst Herr Bargmann die wichtigsten Punkte noch einmal zusammen und weist daraufhin, dass neben den noch ausstehenden Maßnahmen und Aufgaben, auch schon einiges erreicht worden sei.

 

Beschlussvorschlag: 

 

  1. Das Abschlusskonzept/  Änderung des Durchführungskonzeptes des Rahmenplanes und
  2. die Umsetzung der im Abschlusskonzept benannten Maßnahmen werden

- vorbehaltlich der Zusage des Bundes über die Verlängerung des Förderzeitraumes für die Umsetzung der baulichen Maßnahmen  3.3, 3.2, 4.8, 2.6 bis Ende 2024 und
vorbehaltlich des Beschlusses über den Nachtragshaushalt und die mittelfristige Finanzplanung –

 

beschlossen.

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.