Beschlussvorschlag:

 

Die geänderten Investitionspläne  gem.  Anlage werden als Grundlage für die Investitionsprogramme der Kernverwaltung und der Nettoregiebetriebe für den Planungszeitraum 2018 – 2021 im Rahmen des 2. Nachtragshaushaltsplanes 2018 beschlossen.