Die geänderten Investitionspläne gem.
Anlage werden als Grundlage für die Investitionsprogramme der
Kernverwaltung und der Nettoregiebetriebe für den Planungszeitraum 2018 – 2021
im Rahmen des 2. Nachtragshaushaltsplanes 2018 beschlossen.
Die geänderten Investitionspläne gem.
Anlage werden als Grundlage für die Investitionsprogramme der
Kernverwaltung und der Nettoregiebetriebe für den Planungszeitraum 2018 – 2021
im Rahmen des 2. Nachtragshaushaltsplanes 2018 beschlossen.