Beschlussvorschlag:
Die Veränderungen im Ergebnishaushalt 2018 ff. gem. Anlagen
1 und 2 werden als Grundlage für den Ergebnishaushalt der Kernverwaltung
und der Nettoregiebetriebe für den Planungszeitraum 2018 – 2021 im Rahmen des
2. Nachtragshaushaltsplanes 2018 beschlossen.