Es wird hinterfragt, ob eine Beteiligung der Ortsräte an den Haushaltsberatungen in dem diesjährig durchgeführten Umgang sinnvoll und erforderlich ist.

 

Zur Klärung bittet der Ortsrat um Teilnahme eines zuständigen Mitarbeiters der Stadtverwaltung an der nächsten Ortsratssitzung, welcher die rechtlichen Hintergründe zur Beteiligung der Ortsräte erläutern kann.