Herr Janssen erkundigt sich nach der Vorfahrtsregelung im Schoolpad in Bezug auf die neuen Straßen im Neubaugebiet „Am Popenser Wald“. Im Gegensatz zu allen anderen vom Schoolpad abzweigenden Straßen gibt es hier keine Beschilderung, die die Vorfahrt regelt.

 

Herr Eilers erläutert, dass die Nutzer des Schoolpads Vorfahrt haben, was daran zu erkennen ist, dass der Fußweg samt Bordstein am Schoolpad in diesem Bereich durchgängig ist. Eine zusätzliche Beschilderung ist laut Auskunft von Herrn Flessner (Ordnungsamt) demnach nicht erforderlich und auch nicht vorgesehen.

 

Der Ortsrat hält die Situation dort für nicht klar geregelt, da zum einen vielen Verkehrsteilnehmern diese Vorfahrtsregelung gar nicht bekannt sein dürfte und zum anderen beispielsweise im Winter bei Schnee der Gehweg gar nicht mehr zu erkennen sein wird.

 

Er bittet die Verwaltung um Prüfung, ob eine Beschilderung hier nicht doch möglich ist, insbesondere da diese die geltende Regelung ja nicht außer Kraft setzt, sondern im Gegenteil verdeutlicht und unterstützt.