1.
Der
Rat der Stadt Aurich beschließt im Sinne der Förderrichtlinien des
Förderprogrammes Mehrgenerationenhaus des Bundesministeriums für Familien,
Senioren, Frauen und Jugend, dass das Familienzentrum Aurich -
Mehrgenerationenhaus Aurich in die kommunalen Aktivitäten zur Schaffung guter
Entwicklungschancen und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und
Bürger eingebunden wird.
Der Rat beschließt außerdem, dass es
weiterhin in die kommunalen Planungen bzw. Aktivitäten zur Gestaltung des
demografischen Wandels und zur Sozialraumentwicklung im Wirkungsgebiet des
Mehrgenerationenhauses eingebunden wird.
- Der
Rat der Stadt Aurich beschließt im Sinne der Förderrichtlinien des
Förderprogrammes Mehrgenerationenhaus des Bundesministeriums für Familien,
Senioren, Frauen und Jugend, die Kofinanzierungssumme in Höhe von 5.000,-
Euro zur Verfügung zu stellen.