Beschluss:
Gemäß § 8 Abs. 1
NStrG wird die in der
Anlage schwarz schraffiert dargestellte Gemeinde-straße „Hochmoorweg“
(Gemarkung Georgsfeld, Flur 6, Flurstück 55/7) mit Wirkung zum 01.02.2021 auf
einer Länge von 283 Metern eingezogen, da diese Fläche für den öffentlichen
Verkehr keine Verkehrsbedeutung mehr hat.
Die Anlage ist
Bestandteil dieses Beschlusses.