Empfehlungsbeschluss:

 

1.         Die Aufstellung der 2.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 298 (Osterstraße) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB,

2.         Die Einleitung der Aufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 298 in den überlagerten Teilbereichen

werden beschlossen.

Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.