Beschluss: einstimmig ohne Änderung empfohlen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Empfehlungsbeschluss:

 

  1. Das Neuordnungskonzept vom 10.05.2018 mit VA-Beschluss vom 11.06.2018 soll nicht länger als Grundlage für die weitere Bearbeitung des Bebauungsplanes Nr. 173/1. Änderung dienen,

  2. Das alternative Neuordnungskonzept vom 16.05.2022 wird als Grundlage für die weitere Bearbeitung des Bebauungsplanes Nr. 173/1.Änderung „südlich Kleine Mühlenwallstraße“ beschlossen.

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.