Empfehlungsbeschluss:

 

-          Die Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 389 –Kirchdorfer Straße-, gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches und der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes,

 

wird beschlossen.

 

Die beiliegenden Anlagen sind Bestandteil der Beschlüsse.