Sitzung: 18.01.2024 BauA/01/2024
Beschluss: ohne Änderung empfohlen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 23/097
Empfehlungsbeschluss:
- Die Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 389 –Kirchdorfer Straße-, gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches und der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes,
wird beschlossen.
Die beiliegenden Anlagen sind Bestandteil der Beschlüsse.