Empfehlungsbeschluss:
1. Dem
Antrag auf Verlängerung der Bebauungs- und Inbetriebnahmefrist vom
30. Oktober 2023 - Anlage 3; nicht öffentlich - um ein Jahr, mithin bis zum
29. Dezember 2024, das Gewerbegrundstück im Gewerbegebiet Schirum III Teil B, Flurstück
23/7 der Flur 4 der Gemarkung Schirum zur Größe von 1.000 m² - Anlage 1; gelb
unterlegt dargestellt - betreffend, wird zugestimmt.
2. Grundstückseigentümer/-
in bzw. Antragsteller/-in: siehe Angaben in Anlage 2
(nicht öffentlich).
3. Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.