Empfehlungsbeschluss:

 

-          Die Auslegung der Entwürfe zum Bebauungsplan Nr. 357 –Osterfeldstraße- und der 60. Änderung des Flächennutzungsplanes, inclusive der textlichen Festsetzungen, der örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung und der dazugehörigen Begründungen, gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches,

 

-          die Abwägungen der Stellungnahmen zu den frühzeitigen Beteiligungen gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 des Baugesetzbuches, zu den Vorentwürfen des Bebauungsplanes Nr. 357 –Osterfeldstraße- in Wiesens und der damit verbundenen 60. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Aurich,

 

werden beschlossen.

 

Sämtliche Anlagen sind Bestandteil der Beschlüsse.