Empfehlungsbeschluss:
- Die Veräußerung des Flurstücks 271/86 der Flur 5 der Gemarkung Schirum zur Größe von 8.783 erfolgt im Wege des freiwilligen Bieterverfahrens.
- Maßgebliches Kriterium für den Zuschlag ist das
höchste Gebot.
- Das Mindestgebot beträgt 84.000 €.
- Die Vermarktung des Objekts erfolgt durch eine Immobilienfirma.
- Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.
