Beschluss: einstimmig ohne Änderung empfohlen

Empfehlungsbeschluss:

Der Rat beschließt, die nachfolgend genannten Grundschulen in der aufgeführten Reihenfolge für die Einrichtung als Ganztagesschulen und für den Ausbau auszuwählen, um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschülerinnen und Grundschüler ab dem Jahr 2026 gemäß § 24 Abs. 4 SGB VIII in Verbindung mit dem Ganztagsförderungsgesetz zu gewährleisten:

 

  1. Grundschule Tannenhausen          zunächst keine Investition

 

  1. Grundschule Lambertischule        Startchancenprogramm

 

  1. Grundschule Reilschule                 Startchancenprogramm

           

  1. Grundschule Walle                          ohne Investition

 

  1. Grundschule Egels                          ohne Investition

 

  1. Grundschule Upstalsboom            Förderprogramm

 

  1. Grundschule Sandhorst                 Förderprogramm

 

  1. Grundschule Finkenburg               Förderprogramm

 

  1. Grundschule Pfälzerschule                       ohne Investition

 

  1. Grundschule Wiesens                    ggf. Förderprogramm

 

  1. Grundschule Middels                      ohne Investition

 

  1. Grundschule Wallinghausen          wird geprüft