Empfehlungsbeschluss:
Der Rat beschließt, die nachfolgend genannten Grundschulen in der aufgeführten Reihenfolge für die Einrichtung als Ganztagesschulen und für den Ausbau auszuwählen, um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschülerinnen und Grundschüler ab dem Jahr 2026 gemäß § 24 Abs. 4 SGB VIII in Verbindung mit dem Ganztagsförderungsgesetz zu gewährleisten:
- Grundschule Tannenhausen zunächst keine Investition
- Grundschule Lambertischule Startchancenprogramm
- Grundschule Reilschule Startchancenprogramm
- Grundschule Walle ohne
Investition
- Grundschule Egels ohne
Investition
- Grundschule Upstalsboom Förderprogramm
- Grundschule Sandhorst Förderprogramm
- Grundschule Finkenburg Förderprogramm
- Grundschule Pfälzerschule ohne
Investition
- Grundschule Wiesens ggf.
Förderprogramm
- Grundschule Middels ohne
Investition
- Grundschule Wallinghausen wird
geprüft