Betreff
Anwendung der Übergangsregelung gemäß § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz (USTG)
Vorlage
16/200
Aktenzeichen
I/12.2
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag: 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen formlosen Antrag beim Finanzamt Aurich zu stellen, um von der Möglichkeit der Optionserklärung gemäß § 27 Absatz 22 Umsatzsteuergesetz (UStG)  Gebrauch machen zu können, das bisherige Recht bis zum 31.12.2020 einschl. anwenden zu dürfen.