Betreff
Anwendung der Übergangsregelung gemäß § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz (USTG)
Vorlage
16/200
Aktenzeichen
I/12.2
Art
Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen formlosen Antrag beim Finanzamt
Aurich zu stellen, um von der Möglichkeit der Optionserklärung gemäß § 27
Absatz 22 Umsatzsteuergesetz (UStG)
Gebrauch machen zu können, das bisherige Recht bis zum 31.12.2020
einschl. anwenden zu dürfen.