Beschlussvorschlag: 

 

a)      Die Jahresabschlüsse 2017 der Kernverwaltung sowie der Nettoregiebetriebe Betriebshof, Liegenschafts- und Gebäudemanagement und Stadtentwässerung werden gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG entsprechend Anlage JA 1 bis JA 4 beschlossen.

b)      Der konsolidierte Gesamtabschluss 2017 gem. § 128 Abs. 4 NKomVG der Stadt Aurich wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG entsprechend Anlage JA 5 beschlossen.

c)       Im Rahmen des Beschlusses über die Jahresabschlüsse 2017 werden nachstehende Beschlüsse gefasst:

 

Stadt Aurich Kernverwaltung:

 

Der Jahresfehlbetrag  2017 der Kernverwaltung im ordentlichen Ergebnis (‑21.076.665,93 €) wird in voller Höhe auf Rechnung des Haushaltsjahres 2018 vorgetragen und gemäß § 24 Abs. 1 KomHKVO durch die vorhandene Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses gedeckt. 

 

Der Jahresfehlbetrag 2017 im außerordentlichen Ergebnis (‑517.830,46 €) wird in voller Höhe auf Rechnung des Haushaltsjahres 2018 vorgetragen gemäß § 24 Abs. 3 KomHKVO durch vorhandene Überschüsse des außerordentlichen bzw. ordentlichen Ergebnisses gedeckt.

 

NRB Betriebshof:

 

Der Jahresfehlbetrag 2017 des NRB Betriebshof im ordentlichen Ergebnis (-158.347,02 €) wird in voller Höhe auf Rechnung des Haushaltsjahres 2018 vorgetragen und gemäß § 24 Abs. 1 KomHKVO durch die vorhandene Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses gedeckt.   

 

Der Jahresfehlbetrag 2017 im außerordentlichen Ergebnis (-17.668,00 €) wird in voller Höhe auf Rechnung des Haushaltsjahres 2018 vorgetragen und mit der vorhandenen Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses gedeckt.

 

 

NRB Liegenschafts- u. Gebäudemanagement:

 

Der Jahresfehlbetrag 2017 des NRB Liegenschafts- und Gebäudemanagement im ordentlichen Ergebnis (-3.820,40 €) wird in voller Höhe auf Rechnung des Haushaltsjahres 2018 vorgetragen und gemäß § 24 Abs. 3 KomHKVO durch vorhandene Überschüsse des außerordentlichen bzw. ordentlichen Ergebnisses gedeckt.

 

Der Jahresfehlbetrag 2017 im außerordentlichen Ergebnis (-3.037,10 €) wird in voller Höhe auf Rechnung des Haushaltsjahres 2018 vorgetragen und mit der vorhandenen Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses gedeckt.

 

NRB Stadtentwässerung :

 

Der Jahresüberschuss 2017 des NRB STEA im ordentlichen Ergebnis (1.880.235,32 €) wird in voller Höhe der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

Der Jahresfehlbetrag 2017 im außerordentlichen Ergebnis (-241.296,24 €) wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2018 vorgetragen und gemäß § 24 Abs. 3 KomHKVO durch vorhandene Überschüsse des außerordentlichen bzw. ordentlichen Ergebnisses gedeckt.

 

d)    Gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG wird die Entlastung des Bürgermeisters beschlossen.