Beschlussvorschlag:
a)
Die
Jahresabschlüsse 2017 der Kernverwaltung sowie der Nettoregiebetriebe
Betriebshof, Liegenschafts- und Gebäudemanagement und Stadtentwässerung werden
gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG entsprechend Anlage
JA 1 bis JA 4 beschlossen.
b)
Der
konsolidierte Gesamtabschluss 2017 gem. § 128 Abs. 4 NKomVG der Stadt Aurich
wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG entsprechend Anlage JA 5 beschlossen.
c)
Im Rahmen
des Beschlusses über die Jahresabschlüsse 2017 werden nachstehende Beschlüsse
gefasst:
Stadt
Aurich Kernverwaltung:
Der Jahresfehlbetrag 2017 der Kernverwaltung im ordentlichen Ergebnis (‑21.076.665,93
€) wird in voller Höhe auf Rechnung des Haushaltsjahres 2018 vorgetragen und
gemäß § 24 Abs. 1 KomHKVO durch die vorhandene Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses gedeckt.
Der Jahresfehlbetrag 2017 im außerordentlichen Ergebnis (‑517.830,46 €) wird in voller
Höhe auf Rechnung des Haushaltsjahres 2018 vorgetragen gemäß § 24 Abs. 3
KomHKVO durch vorhandene Überschüsse des außerordentlichen
bzw. ordentlichen Ergebnisses gedeckt.
NRB Betriebshof:
Der Jahresfehlbetrag 2017 des NRB Betriebshof im ordentlichen Ergebnis (-158.347,02 €)
wird in voller Höhe auf Rechnung des Haushaltsjahres 2018 vorgetragen und gemäß
§ 24 Abs. 1 KomHKVO durch die vorhandene Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses gedeckt.
Der Jahresfehlbetrag 2017 im außerordentlichen Ergebnis (-17.668,00 €) wird in voller Höhe auf
Rechnung des Haushaltsjahres 2018 vorgetragen und mit der vorhandenen
Überschussrücklage des außerordentlichen
Ergebnisses gedeckt.
NRB
Liegenschafts- u. Gebäudemanagement:
Der Jahresfehlbetrag 2017 des NRB Liegenschafts-
und Gebäudemanagement im ordentlichen
Ergebnis (-3.820,40 €) wird in voller Höhe auf Rechnung des Haushaltsjahres
2018 vorgetragen und gemäß § 24 Abs. 3 KomHKVO durch vorhandene Überschüsse des
außerordentlichen bzw. ordentlichen
Ergebnisses gedeckt.
Der Jahresfehlbetrag 2017 im außerordentlichen Ergebnis (-3.037,10 €) wird in voller Höhe auf
Rechnung des Haushaltsjahres 2018 vorgetragen und mit der vorhandenen
Überschussrücklage des außerordentlichen
Ergebnisses gedeckt.
NRB
Stadtentwässerung :
Der Jahresüberschuss 2017 des NRB STEA im ordentlichen Ergebnis (1.880.235,32 €)
wird in voller Höhe der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der Jahresfehlbetrag 2017 im außerordentlichen Ergebnis (-241.296,24 €) wird auf Rechnung des
Haushaltsjahres 2018 vorgetragen und gemäß § 24 Abs. 3 KomHKVO durch vorhandene
Überschüsse des außerordentlichen bzw.
ordentlichen Ergebnisses gedeckt.
d) Gemäß §
129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG wird die Entlastung des Bürgermeisters beschlossen.