Sachverhalt:
Der
Vertragspartner erwirbt die im anliegenden Lageplan blau unterlegten
Grundstücksteilflächen zur Realisierung eines Bauvorhabens (Bau eines
Verbrauchermarktes).
Im Zuge dessen, erwirbt die Stadt Aurich die auf dem Grundbesitz des
Vertragspartners gelegene, bereits vor mehreren Jahrzehnten hergestellte
Gehwegfläche, welche im anliegenden Lageplan rot unterlegt dargestellt ist.
Der Berechnung der Tauschauflage (Gegenleistung für die gegebene Flächendifferenz) erfolgt auf der Grundlage des Bodenrichtwertes von 80,00 €/m².
Der Erwerb der Teilfläche zur Größe von ca. 10 m² aus dem Flurstück 94/33 der Flur 8 der Gemarkung Sandhorst ist aufgrund vertraglicher Vereinbarungen von der Zustimmung der vorherigen Grundstückseigentümerin abhängig. Aus Sicht der Verwaltung steht der Erteilung der Zustimmungserklärung nichts entgegen.
Die Übertragung des Grundbesitzes erfolgt jeweils lastenfrei.
Die mit der Beurkundung und Durchführung des Tauschvertrages entstehenden Notar- und Gerichtskosten – soweit eine Befreiung nicht beantragt werden kann -, die Grunderwerbsteuer und die Vermessungskosten sind von der Stadt Aurich zu tragen.
