Betreff
2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Aurich
Vorlage
20/025
Aktenzeichen
11.4
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat beschließt gemäß § 12 i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG über die Hauptsatzung. Gemäß § 12 Abs. 1 NKomVG muss jede Kommune eine Hauptsatzung erlassen. In ihr ist zu regeln, was durch Rechtsvorschrift der Hauptsatzung vorbehalten ist. Andere für die Verfassung der Kommune wesentliche Fragen können in der Hauptsatzung geregelt werden. Für die Beschlüsse über die Hauptsatzung ist gem. § 12 Abs. 2 NKomVG die Mehrheit der Mitglieder der Vertretung (§ 45 Abs. 2 NKomVG) erforderlich.

 

Folgende Paragraphen sollen geändert werden:

 

 

§ 6 Beamtinnen und Beamte auf Zeit

 

Mit der Änderung des Organigramms sollen die zukünftigen vier Fachbereiche von Beamtinnen/Beamten auf Zeit geleitet werden.

Somit sind neben dem Bürgermeister und dem Ersten Stadtrat zwei weitere Beamtinnen und Beamten in das Beamtenverhältnis auf Zeit zu berufen.

 

 

§ 8 Vertretung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters nach § 81 Abs. 2 NKomVG

 

Da die repräsentativen Aufgaben des Bürgermeisters verstärkt auf die ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertretern aufgeteilt werden sollen, soll ein/e dritte/r ehrenamtliche/r Vertreter/in gewählt werden.