Sachverhalt:
In Niedersachsen gibt es nach Angaben des Deutschen Tierschutzbundes
geschätzt 200.000 wildlebende Katzen. Die unkontrollierte Vermehrung sowie das
damit verbundene Elend vieler dieser verwilderten Hauskatzen stellt ein
wachsendes Problem dar. Wildlebende Katzen sind und bleiben Hauskatzen, die
ausgesetzt, zurückgelassen, weggelaufen oder in vielfacher Generation geboren
worden sind und sich nicht zuordnen lassen. Die Katzen sind oftmals durch
fehlende regelmäßige Fütterung und Pflege in einem schlechten Gesundheits- und
Ernährungszustand, leiden vielfach unter Parasiten sowie Verletzungen.
Infektionskrankheiten können sich aufgrund der schlechten gesundheitlichen
Verfassung und fehlender Impfungen besonders gut ausbreiten. Somit sind auch
Freigängerkatzen aus Katzenhaushalten gefährdet.
Durch die verpflichtende Kastration von Freigängerkatzen können die unkontrollierte Vermehrung der Streunerkatzen verringert und so auch nachhaltig und wirksam die Bestände reguliert werden. Die ebenfalls verpflichtende Kennzeichnung und Registrierung der Katzen ermöglicht auch eine schnellere Zuordnung der Katzen im Falle eines Tierfundes.
Auf der Grundlage des § 13 b Tierschutzgesetz haben bereits einige umliegende Kommunen von der Möglichkeit einer Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht Gebrauch gemacht.
Aus den oben angeführten Gründen beabsichtigt auch die Stadt Aurich die in der Anlage beigefügte „Verordnung über die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von weiblichen und männlichen Katzen auf dem Gebiet der Stadt Aurich (Katzenschutzverordnung)“ zu erlassen.