Betreff
Förderung des Familienzentrums Aurich im Förderprogramm Mehrgenerationenhäuser des Bundesministeriums Familien, Senioren, Frauen und Jugend
Vorlage
20/117
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Das Familienzentrum Aurich wird bereits seit 2017 im Förderprogramm Mehrgenerationenhaus des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Im Jahr 2021 beginnt die neue Förderperiode 2021-2028 – erstmalig mit einer Laufzeit von 8 Jahren. Die Anstalt des öffentlichen Rechts Jugend- und Familienzentrum AöR wird sich mit dem Familienzentrum Aurich erneut um die Fördermittel bewerben. Es ist vom Bund vorgesehen, alle bestehenden Häuser weiterhin mit dem Förderprogramm zu unterstützen. Für die neue Förderperiode gelten neue Förderrichtlinien. Die Förderhöhe wurde auf jährlich 40.000,- Euro angehoben, so dass der beantragte Zuschuss für das Jahr 2021 und die Folgejahre 40.000,- Euro entspricht.

Die Frist für das Einreichen des Antrages ist der 30.09.2020. Zu den Antragsunterlagen gehören u.a. eine Kofinanzierungsbescheinigung der Stadt Aurich in Höhe von 5.000,- Euro sowie eine Kofinanzierungszusage des Landesministeriums für Soziales, Jugend und Familie ebenfalls in Höhe von 5.000,- Euro. Die Kofinanzierungszusage des Landes ist bereits beantragt und wurde mündlich bereits zugesagt.

Eine weitere Voraussetzung für die Förderung einer Einrichtung als Mehrgenerationenhaus ist die Vorlage eines Beschlusses der kommunalen Gebietskörperschaft (Vertretungskörperschaft des Landkreises, der Stadt oder Gemeinde), in der das Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses liegt oder die das Mehrgenerationenhaus kofinanziert. Der Beschluss erfolgt auf der Basis der vorliegenden Information zum Beschluss der Vertretungskörperschaft über die kommunale Einbindung des Mehrgenerationenhauses, die Teil der Förderrichtlinien ist und lautet:

Das Mehrgenerationenhaus Aurich (Familienzentrum Aurich) wird in die kommunalen Aktivitäten zur Schaffung guter Entwicklungschancen und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger eingebunden. Es wird außerdem weiterhin in die kommunalen Planungen bzw. Aktivitäten zur Gestaltung des demografischen Wandels und zur Sozialraumentwicklung im Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses eingebunden.


Im Konzept des Familienzentrums Aurich ist vorgesehen, dass das Familienzentrum Aurich als niedrigschwellige Anlaufstelle für möglichst alle Zielgruppen zur Verfügung stehen soll und bestehende soziale und familienorientierte Angebote aus den Handlungsbereichen Beratung, Bildung, Betreuung und Begegnung vernetzen und ggf. bedarfsorientiert neue Angebote initiieren soll.

Mit Angeboten wie z.B. der Informationsveranstaltung für lokale Bündnisse für Familien, Beteiligungsformaten wie den Thementischen und Diskussionsforen sowie weiteren ähnlichen Aktivitäten kann das Familienzentrum Aurich – Mehrgenerationenhaus Aurich als wichtige Vernetzungsinstanz, Impulsgeber und Initiator ein Alleinstellungsmerkmal für Aurich und Umgebung sein und einen wichtigen Beitrag für die Entwicklung von Projekten und Ideen im Hinblick auf die Bewältigung des demografischen Wandels sein.

 

Mit dem Beschluss geht für die Förderperiode 2021-2028 eine jährliche Förderung in Höhe von 40.000,- Euro durch den Bund und 5.000,- Euro durch das Land Niedersachsen einher. Mit diesen Mitteln können entsprechende Projekte und Angebote zur Bewältigung des demografischen Wandels initiiert und begleitet werden.