Sachverhalt:
Die Frist für das Einreichen des Antrages
ist der 30.09.2020. Zu den Antragsunterlagen gehören u.a. eine
Kofinanzierungsbescheinigung der Stadt Aurich in Höhe von 5.000,- Euro sowie
eine Kofinanzierungszusage des Landesministeriums für Soziales, Jugend und
Familie ebenfalls in Höhe von 5.000,- Euro. Die Kofinanzierungszusage des
Landes ist bereits beantragt und wurde mündlich bereits zugesagt.
Eine weitere Voraussetzung für die Förderung
einer Einrichtung als Mehrgenerationenhaus ist die Vorlage eines Beschlusses
der kommunalen Gebietskörperschaft (Vertretungskörperschaft des Landkreises,
der Stadt oder Gemeinde), in der das Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses
liegt oder die das Mehrgenerationenhaus kofinanziert. Der Beschluss erfolgt auf
der Basis der vorliegenden Information zum Beschluss der
Vertretungskörperschaft über die kommunale Einbindung des
Mehrgenerationenhauses, die Teil der Förderrichtlinien ist und lautet:
Das Mehrgenerationenhaus
Aurich (Familienzentrum Aurich) wird in die kommunalen Aktivitäten zur Schaffung guter Entwicklungschancen und
fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger eingebunden.
Es wird außerdem weiterhin in die kommunalen
Planungen bzw. Aktivitäten zur Gestaltung des demografischen Wandels und zur
Sozialraumentwicklung im Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses eingebunden.
Im Konzept des Familienzentrums Aurich ist vorgesehen, dass das Familienzentrum
Aurich als niedrigschwellige Anlaufstelle für möglichst alle Zielgruppen zur
Verfügung stehen soll und bestehende soziale und familienorientierte Angebote
aus den Handlungsbereichen Beratung, Bildung, Betreuung und Begegnung vernetzen
und ggf. bedarfsorientiert neue Angebote initiieren soll.
Mit Angeboten wie z.B. der
Informationsveranstaltung für lokale Bündnisse für Familien, Beteiligungsformaten
wie den Thementischen und Diskussionsforen sowie weiteren ähnlichen Aktivitäten
kann das Familienzentrum Aurich – Mehrgenerationenhaus Aurich als wichtige
Vernetzungsinstanz, Impulsgeber und Initiator ein Alleinstellungsmerkmal für
Aurich und Umgebung sein und einen wichtigen Beitrag für die Entwicklung von
Projekten und Ideen im Hinblick auf die Bewältigung des demografischen Wandels
sein.
Mit dem Beschluss geht für die Förderperiode
2021-2028 eine jährliche Förderung in Höhe von 40.000,- Euro durch den Bund und
5.000,- Euro durch das Land Niedersachsen einher. Mit diesen Mitteln können
entsprechende Projekte und Angebote zur Bewältigung des demografischen Wandels
initiiert und begleitet werden.