Sachverhalt:
Aufgrund einer fachlichen Weisung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung wurde mit Wirkung vom 16.03.2020 allen Kindertageseinrichtungen und Kinderhorten der Betrieb untersagt.
Corona bedingt könnten die Einrichtungen bis Ende Juni nur Kinder von Eltern aus systemrelevanten Berufen, Berufszweigen von allgemein öffentlichem Interesse sowie mit entsprechender Unverzichtbarkeitsbestätigung des Arbeitgebers, betreuen.
Aufgrund dieser Tatsache hat die Stadt Aurich den Gebühreneinzug für alle Eltern, deren Kinder eigentlich in unseren städtischen Einrichtungen betreut worden wären, für den Monat April bereits frühzeitig ausgesetzt. Diese Aussetzung der Einziehung wurde dann auch für die Monate Mai und Juni, jeweils im laufenden Monat entschieden und fortgeführt. Ab dem 01.07.2020 sind die Gebühren wieder regulär eingezogen werden.
Diese Empfehlung wurde auch in der ersten wieder möglichen SozA.- Sitzung am 16.06.2020 beschlossen.
Der mögliche vollständige Verzicht dieser Gebühren für alle Beiträge der Monate April, Mai und Juni sollte in einer späteren Sitzung, nach den Sommerferien, entschieden werden.
In der darauffolgenden Sitzung des VA am 06.07.2020 wurde das Vertagen der Entscheidung dann auf Vorschlag eines Ratsmitgliedes zum Empfehlungsbeschluss geändert und wie folgt protokollarisch festgehalten: auf die Erhebung der Gebühren für die Monate April, Mai und Juni 2020 wird verzichtet. Eine entsprechende Änderung der aktuellen Satzung erfolgt nach der Sommerpause.
Die Satzungen für a) Krippe und b) Hort wurden dahingehend überarbeitet, dass jetzt aufgrund der länger als einen Monat geschlossenen Einrichtungen ein Verzicht der Gebühren gesondert durch den Rat entschieden werden kann.
Die Satzung soll rückwirkend zum 01.03.2020 in Kraft treten und gibt der Verwaltung somit die Legitimation auf diese Gebühren zu verzichten.
Inhaltlich hat eine Abstimmung mit dem Niedersächsischen Städte und Gemeindebund stattgefunden.
