Sachverhalt:

 

Ziel der Planung

 

Mit der vorliegenden Bauleitplanung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Ausweisung neuer Wohn- und Mischbauflächen geschaffen werden. Die Baugebietsentwicklung soll den Bedarf an Mehrfamilienhäusern in Aurich in Innenstadtnähe decken, den denkmalgeschützten Gebäudebestand sichern und zusätzlich nicht störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe in moderatem Maße ermöglichen.

 

Der Vorentwurf inklusive Anlagen des Bebauungsplans Nr. 297 hat im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 05.12.2016 bis 23.12.2016 im Rathaus der Stadt Aurich öffentlich ausgelegen. Parallel dazu wurden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in schriftlicher und elektronischer Form am Planverfahren beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen und Hinweise wurden ausgewertet und bei der Erarbeitung der Entwurfsunterlagen berücksichtigt.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB)

 

In der Zeit vom 27.11.2017 bis einschließlich 05.01.2018 fand die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen statt. Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplans Nr. 297 „Skagerrakstraße“ haben in dieser Zeit öffentlich zu Jedermanns Einsicht im Rathaus der Stadt Aurich ausgelegen. Zeitgleich wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Insgesamt sind 15 Stellungnahmen von Behörden und Trägern sonstiger öffentlicher Belange eingegangen. Es ist eine Stellungnahme von Privaten eingegangen.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen und Hinweise wurden ausgewertet und bei der Bearbeitung der Entwurfsunterlagen berücksichtigt.

 

Während der Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 297 „Skagerrakstraße“ hat der Vorhabenträger geänderte Planungen, die Nutzung des Quartiers betreffend vorgelegt, so dass eine erneute Auslegung der Entwurfsunterlagen erforderlich wurde, um die planungsrechtliche Zulässigkeit der Vorhaben entsprechend zu gewährleisten.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB)

 

In der Zeit vom 22.10.2018 bis einschließlich 23.11.2018 fand die erneute öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen statt. Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplans Nr. 297 „Skagerrakstraße“ haben in dieser Zeit öffentlich zu Jedermanns Einsicht im Rathaus der Stadt Aurich ausgelegen. Zeitgleich wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Insgesamt sind 11 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangen. Es haben keine Privatpersonen Stellungnahmen abgegeben.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet. Es sind Hinweise gegeben worden, die zu redaktionellen textlichen Änderungen der Begründung geführt haben. Des Weiteren wurden Hinweise in der Planunterlage aufgenommen bzw. konkretisiert. Nachrichtlich sind in der Planzeichnung einige Leitungen eingetragen worden.

 

Erneute Änderungsvorschläge der Investoren und erforderliche städtebaulichen Konkretisierungen, die sich im weiteren Planverfahren ergeben haben, haben nun erneut zu Änderungen im Bebauungsplanentwurf geführt. Die Entwurfsunterlagen wurden entsprechend überarbeitet und angepasst. Eine dritte Auslegung gem. § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB soll nun durchgeführt werden.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 2 und      § 4a Abs. 3 BauGB)

In der Zeit vom 19.10.2020 bis einschließlich 27.11.2020 fand eine erneute öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen statt. Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplans Nr. 297 „Skagerrakstraße“ haben in dieser Zeit öffentlich zu Jedermanns Einsicht (nach Terminabsprache) im Rathaus der Stadt Aurich ausgelegen. Zeitgleich wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Von den Fachbehörden wurden insgesamt 15 Stellungnahmen, davon haben 5 weder Anregungen noch Hinweise. Es wurden 11 Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen berücksichtigt.  Es haben keine Privatpersonen Stellungnahmen abgegeben.

 

Mit dem Bebauungsplan Nr. 297 „Skagerrakstraße“ wird ein Teilbereich des bestehenden und rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 52 „Am Wasserturm“ überplant. Letzterer wird durch die Überplanung im überdeckten Teilbereich aufgehoben.