Betreff
Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 - Änderung des Stellenplanes
Vorlage
21/197
Aktenzeichen
12 / 20 20 20 - 2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Ursächlich für den Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 ist eine Änderung des Stellenplanes des Kernhaushaltes. Die Stellenpläne der drei Nettoregiebetriebe bleiben unverändert.

 

Der Rat hat am 26.07.2021 (Vorlage 21/145) einstimmig beschlossen, die Hauptsatzung zu ändern. Dadurch wurde die Grundlage geschaffen, neben der/dem Bürgermeister/-in und der/dem Ersten Stadträtin/Stadtrat eine weitere Beamtin bzw. einen weiteren Beamten in das Beamtenverhältnis auf Zeit zu berufen. Diese Beamtenstelle ist nach § 1 Abs. 1 der Niedersächsischen Kommunalbesoldungsverordnung (NKBesVO) der Besoldungsgruppe B3 NBesG zugeordnet. Eine entsprechende Planstelle war im bisherigen Stellenplan nicht ausgewiesen, daher ist eine Anpassung des Stellenplanes erforderlich.

 

Nach § 107 Absatz 3 Satz 3 NKomVG ist der Stellenplan einzuhalten. Der Stellenplan ist gemäß § 113 Absatz 2 Satz 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) ein Bestandteil des Haushaltsplanes. Änderungen des Stellenplanes können somit ausschließlich durch den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung gemäß § 115 Absatz 1 NKomVG in Verbindung mit § 113 Absatz 2 Satz 2 NKomVG vorgenommen werden.