Sachverhalt:
Ursächlich für den Erlass der
1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 ist eine Änderung des Stellenplanes des
Kernhaushaltes. Die Stellenpläne der drei Nettoregiebetriebe bleiben
unverändert.
Der Rat hat am 26.07.2021 (Vorlage
21/145) einstimmig beschlossen, die Hauptsatzung zu ändern. Dadurch wurde die
Grundlage geschaffen, neben der/dem Bürgermeister/-in und der/dem Ersten
Stadträtin/Stadtrat eine weitere Beamtin bzw. einen weiteren Beamten in das
Beamtenverhältnis auf Zeit zu berufen. Diese Beamtenstelle ist nach § 1 Abs. 1
der Niedersächsischen Kommunalbesoldungsverordnung (NKBesVO) der
Besoldungsgruppe B3 NBesG zugeordnet. Eine entsprechende Planstelle war im
bisherigen Stellenplan nicht ausgewiesen, daher ist eine Anpassung des
Stellenplanes erforderlich.
Nach § 107 Absatz 3 Satz 3 NKomVG ist der Stellenplan einzuhalten. Der
Stellenplan ist gemäß § 113 Absatz 2 Satz 2 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) ein Bestandteil des Haushaltsplanes. Änderungen
des Stellenplanes können somit ausschließlich durch den Erlass einer
Nachtragshaushaltssatzung gemäß § 115 Absatz 1 NKomVG in
Verbindung mit § 113 Absatz 2 Satz 2 NKomVG vorgenommen werden.