Betreff
Neubesetzung und Benennung von Ratsmitgliedern in den Ausschüssen und Neuverteilung der Ausschussvorsitze
Vorlage
22/071
Aktenzeichen
FD 10
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit den Schreiben vom 18.03.2022 und 22.03.2022 hat die Fraktion der Auricher Wählergemeinschaft (AWG) mitgeteilt, dass der Ratsherr Hermann Ihnen Mitglied der AWG-Fraktion geworden ist. Durch seinen Wechsel von der GFA-Fraktion hat sich das Stärkeverhältnis der Fraktionen und Gruppen im Rat der Stadt Aurich geändert. Die AWG-Fraktion hat entsprechend § 71 Abs. 9 S. 2 NKomVG einen Antrag auf Neubesetzung der Ausschüsse gestellt. Mithin ist auch eine Neubesetzung und Benennung für die sonstigen Gremien erforderlich. Eine solche Neubesetzung erfolgt, wenn die Zusammensetzung in den Ausschüssen nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen und Gruppen entspricht.

 

Die Sitzverteilung der nachstehenden Gremien erfolgt in analoger Anwendung von § 71 Abs. 2 NKomVG. Die Sitze eines jeden Ausschusses werden auf die Fraktionen und Gruppen nach der Reihenfolge der Höchstzahlen verteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3 usw. ergeben. Über die Zuteilung übrig bleibender Sitze entscheidet bei gleichen Höchstzahlen das Los. Das Los zieht die Vorsitzende der Vertretung. Die Fraktionen und Gruppen benennen die Mitglieder der Ausschüsse.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Rat einstimmig ein anderes Verfahren beschließen kann (§ 75 Abs. 10 NKomVG).

 

Eine Neuverteilung und Besetzung der Mitglieder des Verwaltungsausschusses ist nicht erforderlich, da die Veränderung des Stärkeverhältnisses hier keine Auswirkungen hinsichtlich der Besetzung hat.

 

Folgende 6 Fachausschüsse sind neu zu besetzen:

 

  • Ausschuss für Schulen, Bildung und Kultur  
  • Ausschuss für Klima, Umwelt und Verkehr  
  • Bau-, Sanierung- und Konversionsausschuss  
  • Ausschuss für Soziales, Gleichstellung und gesellschaftliche Zusammenarbeit  
  • Finanz-, Personal-, Rechnungsprüfungs- Feuerwehr und Beteiligungsausschuss  
  • Ausschuss für Stadt-, Digital- und Wirtschaftsentwicklung

 

Bei allen vorgenannten Ausschüssen handelt es sich um 13er-Ausschüsse. Es sind somit jeweils 13 Sitze zu verteilen.

 

Die Zusammensetzung der Fraktionen und Gruppen ergibt sich wie folgt:

 

Sitze Rat

Teiler 1

Sitz

Teiler 2

Sitz

Teiler 3

Sitz

Teiler 4

Sitz

Teiler 5

Sitz

Sitze NEU

Sitze bisher

SPD/GAP

14

14,00

1

7,00

3

4,67

7

3,50

8

2,80

11

5

5

CDU

10

10,00

2

5,00

4

3,33

9

2,50

12 (LOS)

2,00

 

3 / 4

4

B´90 / Grüne

5

5,00

4

2,50

12 (LOS)

1,67

 

1,25

 

1,00

 

1 / 2

2

AWG

5

5,00

4

2,50

12 (LOS)

1,67

 

1,25

 

1,00

 

1 / 2

1

FDP

3

3,00

10

1,50

 

1,00

 

0,75

 

0,60

 

1

1

Die Linke

2

2,00

 

1,00

 

0,67

 

0,50

 

0,40

 

 

beratend

 

6x Losverfahren (2 aus 3) bei der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der AWG-Fraktion,

 

Als fraktionsloses Mitglied kann Frau Weber einem Ausschuss mit beratender Stimme angehören.

 

Ausschutz-Vorsitze über die 6 Fachausschüsse

 

Die Ausschussvorsitze werden den Fraktionen und Gruppen in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3 usw. ergeben. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los. Das Los zieht die oder der Vorsitzende der Vertretung. Die Fraktionen und Gruppen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden aus der Mitte der Abgeordneten, die den Ausschüssen angehören. Es wird darauf hingewiesen, dass der Rat einstimmig ein anderes Verfahren beschließen kann (§ 75 Abs. 10 NKomVG).

 

Die Gruppe SPD/GAP verliert einen Ausschussvorsitz, Losverfahren (2 aus 3) zwischen der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der AWG-Fraktion.

 

Sitze Rat

Teiler 1

Zugriff

Teiler 2

Zugriff

Teiler 3

Zugriff

 

SPD/GAP

14

14,00

1

7,00

3

4,67

 

 

CDU

10

10,00

2

5,00

4 (LOS)

3,33

 

 

B´90 / Grüne

5

5,00

4 (LOS)

2,50

 

1,67

 

 

AWG

5

5,00

4 (LOS)

2,50

 

1,67

 

 

FDP

3

3,00

 

1,50

 

1,00

 

 

Die Linke

2

2,00

 

1,00

 

0,67

 

 

Die Regelung der Vertretung der Ausschussmitglieder schreibt das Nds. Kommunale Verfassungsgesetz nicht vor. Es wird darauf hingewiesen, dass der Rat der Stadt Aurich am 20.04.2006 beschlossen hat, dass die Vertretung in den Ausschüssen innerhalb der Fraktionen bzw. Gruppen geregelt wird.

 

Hinweis:

 

Die Fraktionen und Gruppen werden gebeten, der Stabsstelle des Bürgermeisters frühzeitig bis zur Sitzung des Rates am 07. April 2022 die Änderungen in der Besetzung der Gremien mitzuteilen.