Sachverhalt:
Mit den
Schreiben vom 18.03.2022 und 22.03.2022 hat die Fraktion der Auricher
Wählergemeinschaft (AWG) mitgeteilt, dass der Ratsherr Hermann Ihnen Mitglied
der AWG-Fraktion geworden ist. Durch seinen Wechsel von der GFA-Fraktion hat
sich das Stärkeverhältnis der Fraktionen und Gruppen im Rat der Stadt Aurich
geändert. Die AWG-Fraktion hat entsprechend § 71 Abs. 9 S. 2 NKomVG einen
Antrag auf Neubesetzung der Ausschüsse gestellt. Mithin ist auch eine
Neubesetzung und Benennung für die sonstigen Gremien erforderlich. Eine solche
Neubesetzung erfolgt, wenn die Zusammensetzung in den Ausschüssen nicht mehr
dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen und Gruppen entspricht.
Die Sitzverteilung der nachstehenden Gremien erfolgt in analoger
Anwendung von § 71 Abs. 2 NKomVG. Die Sitze eines jeden Ausschusses werden auf
die Fraktionen und Gruppen nach der Reihenfolge der Höchstzahlen verteilt, die
sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2,
3 usw. ergeben. Über die Zuteilung übrig bleibender Sitze entscheidet bei
gleichen Höchstzahlen das Los. Das Los zieht die Vorsitzende der Vertretung. Die
Fraktionen und Gruppen benennen die Mitglieder der Ausschüsse.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Rat einstimmig ein
anderes Verfahren beschließen kann (§ 75 Abs. 10 NKomVG).
Eine
Neuverteilung und Besetzung der Mitglieder des Verwaltungsausschusses ist nicht
erforderlich, da die Veränderung des Stärkeverhältnisses hier keine
Auswirkungen hinsichtlich der Besetzung hat.
Folgende 6
Fachausschüsse sind neu zu besetzen:
- Ausschuss für Schulen, Bildung
und Kultur
- Ausschuss für Klima, Umwelt und
Verkehr
- Bau-, Sanierung- und
Konversionsausschuss
- Ausschuss für Soziales,
Gleichstellung und gesellschaftliche Zusammenarbeit
- Finanz-, Personal-,
Rechnungsprüfungs- Feuerwehr und Beteiligungsausschuss
- Ausschuss für Stadt-, Digital-
und Wirtschaftsentwicklung
Bei allen
vorgenannten Ausschüssen handelt es sich um 13er-Ausschüsse. Es sind somit
jeweils 13 Sitze zu verteilen.
Die
Zusammensetzung der Fraktionen und Gruppen ergibt sich wie folgt:
Sitze Rat |
Teiler 1 |
Sitz |
Teiler 2 |
Sitz |
Teiler 3 |
Sitz |
Teiler 4 |
Sitz |
Teiler 5 |
Sitz |
Sitze NEU |
Sitze bisher |
|
SPD/GAP |
14 |
14,00 |
1 |
7,00 |
3 |
4,67 |
7 |
3,50 |
8 |
2,80 |
11 |
5 |
5 |
CDU |
10 |
10,00 |
2 |
5,00 |
4 |
3,33 |
9 |
2,50 |
12 (LOS) |
2,00 |
|
3 / 4 |
4 |
B´90 / Grüne |
5 |
5,00 |
4 |
2,50 |
12 (LOS) |
1,67 |
|
1,25 |
|
1,00 |
|
1 / 2 |
2 |
AWG |
5 |
5,00 |
4 |
2,50 |
12 (LOS) |
1,67 |
|
1,25 |
|
1,00 |
|
1 / 2 |
1 |
FDP |
3 |
3,00 |
10 |
1,50 |
|
1,00 |
|
0,75 |
|
0,60 |
|
1 |
1 |
Die Linke |
2 |
2,00 |
|
1,00 |
|
0,67 |
|
0,50 |
|
0,40 |
|
|
beratend |
6x
Losverfahren (2 aus 3) bei der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
und der AWG-Fraktion,
Als
fraktionsloses Mitglied kann Frau Weber einem Ausschuss mit beratender Stimme
angehören.
Ausschutz-Vorsitze
über die 6 Fachausschüsse
Die
Ausschussvorsitze werden den Fraktionen und Gruppen in der Reihenfolge der
Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der
Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3 usw. ergeben. Bei
gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los. Das Los zieht
die oder der Vorsitzende der Vertretung. Die Fraktionen
und Gruppen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der
Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden aus der Mitte der
Abgeordneten, die den Ausschüssen angehören. Es wird darauf hingewiesen, dass der Rat einstimmig ein anderes Verfahren
beschließen kann (§ 75 Abs. 10 NKomVG).
Die Gruppe
SPD/GAP verliert einen Ausschussvorsitz, Losverfahren (2 aus 3) zwischen der CDU-Fraktion,
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der AWG-Fraktion.
Sitze Rat |
Teiler 1 |
Zugriff |
Teiler 2 |
Zugriff |
Teiler 3 |
Zugriff |
|
||||
SPD/GAP |
14 |
14,00 |
1 |
7,00 |
3 |
4,67 |
|
|
|||
CDU |
10 |
10,00 |
2 |
5,00 |
4 (LOS) |
3,33 |
|
|
|||
B´90 / Grüne |
5 |
5,00 |
4 (LOS) |
2,50 |
|
1,67 |
|
|
|||
AWG |
5 |
5,00 |
4 (LOS) |
2,50 |
|
1,67 |
|
|
|||
FDP |
3 |
3,00 |
|
1,50 |
|
1,00 |
|
|
|||
Die Linke |
2 |
2,00 |
|
1,00 |
|
0,67 |
|
Die Regelung der Vertretung der Ausschussmitglieder schreibt das Nds.
Kommunale Verfassungsgesetz nicht vor. Es wird darauf hingewiesen, dass der Rat
der Stadt Aurich am 20.04.2006 beschlossen hat, dass die Vertretung in den
Ausschüssen innerhalb der Fraktionen bzw. Gruppen geregelt wird.
Hinweis:
Die
Fraktionen und Gruppen werden gebeten, der Stabsstelle des Bürgermeisters
frühzeitig bis zur Sitzung des Rates am 07. April 2022 die Änderungen in der
Besetzung der Gremien mitzuteilen.