Betreff
Genehmigung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung im Rahmen einer Eilentscheidung; Auftragsvergabe Neugestaltung Fußgängerzone
Vorlage
22/107
Aktenzeichen
12/20 20 20- 2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Ausschreibung zur Neugestaltung der Fußgängerzone hat ergeben, dass sich die Gesamtkosten der Baumaßnahme voraussichtlich auf insgesamt 5.300.000,- Euro belaufen werden.

 

Da die Haushaltssatzung der Stadt Aurich für das Haushaltsjahr 2022 noch nicht wirksam ist, gelten derzeit die Regelungen der vorläufigen Haushaltsführung nach § 116 NKomVG.

 

Die Verpflichtungsermächtigungen aus dem Haushalt 2021 gelten nach § 119 Abs. 3 NKomVG bis zum Wirksamwerden der Haushaltssatzung für das Folgejahr (2022). Die Verpflichtungsermächtigungen des Vorjahres (2021) dürfen somit auch in der vorläufigen Haushaltsführung genutzt werden.


 

Für die Neugestaltung der Fußgängerzone standen im Haushaltsplan 2021 insgesamt Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2.335.000,- Euro zur Verfügung:

 

Haushalt 2021

2021

2022

2023

2024

Gesamt

VE 2101.018

Fußgängerzone

0

1.400.000

650.000

0

2.050.000

VE 2201.173

Fußgängerzone Beleuchtung

0

80.000

80.000

0

160.000

VE 2201.174

Fußgängerzone Pollersystem

0

75.000

50.000

0

125.000

VE gesamt:

0

1.555.000

780.000

0

2.335.000

 

Aus dem Haushaltsjahr 2021 stehen gemäß § 20 Abs. 1 KomHKVO nicht in Anspruch genommenen Ansätze der o. g. Investitionen in Höhe von 765.000,- Euro zur Verfügung:

 

Verfügbare Mittel in 2021

I.2101.018 "Fußgängerzone"

700.000

I.2201.173 Fußgängerzone Beleuchtung

40.000

I.2201.174 Fußgängerzone Pollersystem

25.000

Summe:

765.000

 

Die Gesamtermächtigung aus dem Haushalt 2021 beträgt somit 3.100.000,- Euro.

 

Damit der Auftrag zur Neugestaltung der Fußgängerzone zeitnah erteilt werden kann, müssen die fehlenden 2.200.000,- Euro überplanmäßig als Verpflichtungsermächtigung bereitgestellt werden. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist durch die Reduzierung der Verpflichtungsermächtigung VE2106.001 „Konversion Bundeswehrgelände“ gedeckt.