Betreff
Kaufvertrag Blücher-Kaserne
Vorlage
22/170
Aktenzeichen
21.26.393
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Stadt Aurich befindet sich entsprechend des Beschlusses des Rates vom 03.06.2021 in Vertragsverhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (nachfolgend BIMA) zum Erwerb der Teilflächen der ehemaligen Blücher-Kaserne.

Mit Schreiben vom 21.09.2022, eingegangen per e-mail, teilt die BIMA mit, dass eine am 06.09.2022 angekündigte Wertüberprüfung für die Blücher-Kaserne nun vorliege. Der bisherige ermittelte Kaufpreis für die zukünftig städtischen Flächen erhöhe sich um 248.243 € auf nunmehr 865.477 Euro. Dies entspricht bei einer zu erwerbenden Flächengröße von 130.452 m² einem Kaufpreis von 6,63 €/qm.

Die von der Stadt beantragten Verbilligungen sind in dem Gesamtpreis berücksichtigt.

Die Gründe für die aktuelle Preissteigerung erläutert die BIMA wie folgt:

Zum Stichtag 01.01.2022 sind die vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte Aurich für die Blücher-Kaserne festgesetzten Bodenrichtwerte insgesamt gestiegen. Für die von der Stadt Aurich gewünschten Flächen beträgt die Richtwertsteigerung 495.371 €.

Diese Preissteigerung gibt die BIMA aber nicht umfänglich an die Stadt Aurich weiter.

Bei der Bewertung wird nicht nur die Preissteigerung, sondern gleichzeitig auch die gestiegenen Kosten für die Abbruchmaßnahmen berücksichtigt. Die Preissteigerung reduziert sich damit auf 278.243 €.

Der höhere Bodenrichtwert für die südliche Fläche führt zudem zu einer Werterhöhung des Flächenanteils, der für den Neubau einer zusätzlichen Kindertagesstätte vorgesehen ist und für den die Stadt Aurich bereits eine Verbilligung beantragt hat. Da für jeden Verbilligungstatbestand bis zu 350.000 €, begrenzt durch den Wert der Fläche gewährt werden kann, wird seitens der BIMA die vorgesehene Verbilligung von 96.600€ auf 126.600 € erhöht. Das ermöglicht eine weitere Preisreduzierung der Preissteigerung um 30.000 € auf 248.243 €.

Die BIMA weist darauf hin, dass auf Grund der bindenden Haushaltsbestimmungen die bisherigen Preise nicht beibehalten werden können. Da ein förmliches Sanierungsverfahren durchgeführt wird, besteht für die BIMA keine Alternative dazu, den sanierungsunbeeinflussten Wert gem. § 153 BauGB beim Verkauf zu Grunde zu legen. Die zum 01.01.2022 durch den Gutachterausschuss festgesetzten Bodenrichtwerte kann die BIMA bei der Wertfindung nicht ignorieren.

Der Erwerb der Grundstücksflächen im Bereich der Blücher-Kaserne im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet kann aus Städtebaufördermitteln finanziert werden. Diese werden zu je 1/3 von Bund, Land und Stadt getragen.

Um keine Fördermittel verfallen zu lassen, beabsichtigt die Stadt Aurich, die genannten Teilflächen zeitnah zu erwerben, nach Möglichkeit soll dies im November 2022 erfolgen.

Aus diesem Grund soll die Verwaltung auf Basis des neuen und erweiterten Beschlusses ermächtigt werden, den Kauf zu tätigen.