Betreff
Sanierung Historische Altstadt Aurich, hier: 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 298 - Aufstellungsbeschluss
Vorlage
22/218
Aktenzeichen
21.26.298-3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Aus städtebaulichen Gründen beabsichtigt die Verwaltung den seit 2019 rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 298 „Osterstraße“ bezüglich der Festsetzung der öffentlichen Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung: Parkhaus zu ändern.
Von der Umsetzung eines Parkhauses soll Abstand genommen werden (vgl. hierzu Vorlagen-Nr. 22/217).

Das Ziel der Planänderung besteht darin, nördlich entlang des Georgswalls in Weiterführung der bestehenden Bauflucht des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 298 das besondere Wohngebiet in östlicher Richtung - über die Parkhausfläche - auszuweiten. Hiermit wird einem erklärten Ziel der Stadtsanierung - der Ausweitung des Wohnens in den Randbereichen der Altstadt - entsprochen.

 

Die mögliche Anzahl der öffentlichen Stellplätze wird sich deutlich verringern. Auf der verbleibenden Fläche zwischen dem Kerngebiet an der Osterstraße und dem geplanten besonderen Wohngebiet am Georgswall ist weiterhin eine Stellplatzfläche vorgesehen. Inwieweit es sich um eine Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung öffentliche Stellplätze oder private Stellplätze handelt, ist im Planverfahren zu klären. Die verkehrliche Erschließung dieser Stellplatzfläche erfolgt weiterhin über die Vollanbindung von der Großen-Mühlenwallstraße.

 

Die Überplanung des Bebauungsplanes Nr. 298 erfolgt unter Prüfung und ggfs. Berücksichtigung des Baumbestandes innerhalb des Geltungsbereiches.

 

Eine Anpassung des Flächennutzungsplanes wird im Wege der Berichtigung durchgeführt.

 

Nach Abschluss des Planänderungsverfahrens, beabsichtigt die Stadt Aurich, ein erneutes Interessenbekundungsverfahren über die Veräußerung der neu gebildeten Baugrundstücke durchzuführen.