Sachverhalt:
Die Stadt Aurich beabsichtigt im Zuge des Erstzugriffs Teilflächen der
ehemaligen Blücher-Kaserne von der Bima zu erwerben. Der Kaufvertrag soll am 21.
Dezember 2022 notariell beurkundet werden.
Die zeitliche Dringlichkeit ist bedingt durch den drohenden Fördermittelverfall und dem möglichen Wegfall der kaufpreismindernden Verbilligungen.
Der ursprüngliche Flächenerwerbsplan basierte auf dem städtebaulichen Rahmenplan (s. Anlage 1).
Die Stadt erwirbt hiernach die unbebaute südliche Fläche der Kaserne, zwei Grundstücke südlich der zukünftigen Haupterschließung, die Fläche für die Regenrückhaltung im Nord-Osten, den Bereich der Sportanlage sowie die Fläche für den Grünzug im Nord-Osten.
Sowohl im Westen als auch im Osten verbleiben Flächen beim Bund.
Die übrigen Flächen mit den denkmalgeschützten Gebäuden sowie Freiflächen zum Zwecke der Neubebauung sollen an einen Investor veräußert werden (Ausnahme: Gebäude 13). Dieser hat im Zuge eines durch die Bima durchgeführten Interessensbekundungsverfahrens ein Gesamtangebot auf Basis des städtebaulichen Konzeptes abgegeben.
Nach Durchführung des Interessensbekundungsverfahrens erfolgte eine Bewertung der Gebäude hinsichtlich der Thematik Denkmalschutz. Ergebnis war, dass das H-Gebäude Nr. 12 ebenfalls dem Denkmalensemble zugesprochen wurde. Im Rahmenplan sollte dieses Gebäude noch abgerissen werden. Diese Unterschutzstellung hat nun wesentliche Änderungen auf den Bebauungsplan. Durch die Entscheidung, das H-Gebäude 12 nicht zu beseitigen, kann an dieser Stelle der Nord-Grünzug nicht wie geplant realisiert werden.
Dieser durchgehende Grünzug ist ein wesentlicher Bestandteil des durch Bürgerbeteiligung erarbeiteten städtebaulichen Konzeptes. Eine Realisierung ist durch eine Verschiebung des Grünzugs zwischen dem Divisionsgebäude und dem H-Gebäude Nr. 12 möglich. Die Umlegung des Grünzuges bedeutet aber, dass der Investor auf der nun neuen Fläche des Grünzuges nicht mehr die Quartiersgarage und die Neubebauung umsetzen kann. Er benötigt hierfür gleichwertige Ersatzflächen. Auf dem beiliegenden Plan (Anlage 2) ist die vom Investor vorgeschlagene Verschiebung dargestellt.
Die Quartiersgarage (115) weicht dem Grünzug und wechselt auf die gegenüberliegende Fläche (123).
Die Neubebauung (124) weicht ebenfalls dem Grünzug. Diese könnte nun auf den Flächen 111 und 113 realisiert werden. Diese beiden Flächen gehörten allerdings zu den Flächen, die die Stadt Aurich erwerben wollte.
Eine weitere Änderung des Kaufvertrages ergibt sich durch das Ergebnis des Oberflächenentwässerungskonzeptes. Der schmale Streifen östlich angrenzend an die Bundes-Fläche 108 wird nicht benötigt. Dieser Bereich verbleibt beim Bund.
Eine Anpassung der geschilderten Planänderungen auf die Kaufverträge ist bislang nicht erfolgt. Sie entspricht nicht dem Beschluss des Rates zum Ankauf der Flächen. Daher muss dies neu beraten werden.
Die Bima muss diesem ebenfalls zustimmen, da sich damit das Erstzugriffrecht nun auf andere Flächen bezieht. Das hat entsprechende Auswirkungen auf den Kaufpreis.