Betreff
Einrichtung von Fahrradstraßen im Stadtgebiet
Vorlage
23/131
Aktenzeichen
22
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Der am 27.06.2019 vom Rat der Stadt Aurich beschlossene Masterplan Radverkehr 2030, wird wie am 22.06.2023 im Ausschuss für Klima/ Umwelt/ Verkehr vorgestellt, sukzessive von der Verwaltung umgesetzt. Im Kapitel 4.2.2 Strecken wird u.a. die Einführung von Fahrradstraßen angeregt. Im Rahmen der stetigen Stärkung der Radinfrastruktur und der damit verbundenen Steigerung der Attraktivität zur Fahrradnutzung soll in einem ersten Bündel eine Vielzahl von Fahrradstraßen eingeführt werden.

 

Das 1. Fahrradstraßenpaket beinhaltet dabei eine Reihe von Innenstadtstraßen (siehe Anlage) im Stadtzentrum. Aufgrund des daraus resultierenden Fahrradstraßennetzes soll dieser Bereich als Fahrradzone ausgewiesen werden. Die gegenwärtig ausgewiesenen Kfz- Stellplätze können jeweils weiterhin als Stellplätze genutzt werden.

 

Neben den Innenstadtstraßen soll zudem der Extumer Weg im Abschnitt Emder Straße bis Johannes- Diekhoff- Straße als Fahrradstraße ausgewiesen werden. Im Masterplan Radverkehr 2030 wird der deklarierte Abschnitt als „wichtiger Schulweg“ bewertet und als Fahrradstraße empfohlen. Im Extumer Weg gilt im betreffenden Abschnitt derzeit kein Halteverbot. Mit Einführung einer Fahrradstraße wird das Parken künftig lediglich einseitig zulässig sein. Nach sorgfältiger Prüfung wird somit die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer im gesamten Wohnquartier berücksichtigt.

 

 

 

 

 

 

1.    Fahrradstraßenpaket:

§  Wallstraße

§  Marktstraße

§  Lilienstraße

§  Friedhofstraße

§  Kirchstraße

§  Nürnburger Straße

§  Bahnhofstraße

§  Extumer Weg

 

Eine Umsetzung ist im Laufe des Monats August 2023 vorgesehen.