Betreff
Antrag Mütter- und Frauenzentrum Aurich e.V.
Vorlage
23/185
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:


Das Mütter- und Frauenzentrum e.V. betreibt einen Kindertreff als offenes Angebot zur Kinderbetreuung. Der Kindertreff „Sonnenkäfer“ ist eine sonstige Tageseinrichtung für die Betreuung von Kindern und verfügt seit 2011 über eine entsprechende Betriebserlaubnis. Nach aktueller Betriebserlaubnis können bis zu 12 Kinder vom vollendeten 1. Lebensjahr bis zum vollendeten 3. Lebensjahr „Sonnenkäfer“ in offener Angebotsform betreut werden.

 

Zum 1. September 2023 wurde eine neue pädagogische Fachkraft eingestellt werden, da die bisherige Fachkraft aus Altersgründen ausschieden war.

 

Mütter- und Frauenzentren sind nach dem Selbsthilfeprinzip organisiert. Die wichtigsten Grundsätze des Vereins sind:

  • Frauen schaffen sich einen öffentlichen Raum, der ihren Bedürfnissen und denen ihre Kinder entspricht.
  • Es sind freie und offene Angebote installiert, die sich an den Wünschen und Fähigkeiten der Frauen orientieren.
  • Jeder Frau ist es möglich, ihre Kompetenzen und ihre Lebenserfahrung einzubringen.

 

Ein Element der Mütter- und Frauen ist das Organisieren und Praktizieren einer flexiblen und offenen Form der Kinderbetreuung. Im Mütter- und Frauenzentrum Aurich werden darüber hinaus verschiedene Aktivitäten angeboten. Hierzu gehören beispielsweise Deutschunterricht, Spielgruppen, Gesprächskreise oder auch „Frühstück für alle Generationen“.

 

Die Betreuung in der „Sonnenkäfergruppe“ ist aktuell dreimal wöchentlich für je 3 Stunden in einer kleinen Gruppe mit bis zu 12 Kindern organisiert. Dieses Betreuungsangebot ist offen und niederschwellig. Es richtet sich an Personen, die ihre Kinder selbst betreuen und kurzzeitig wegen wahrzunehmender Termine, Krankheit oder ähnlichen Situationen eine Kinderbetreuung benötigen. Insoweit ist der betreute Kreis der Kinder wechselnd.

 

Das Angebot wird vorwiegend durch Frauen aus dem Stadtgebiet Aurich und aktuell überwiegend von ausländischen Frauen genutzt.

 

Die Betriebserlaubnis bezieht sich auf eine Tageseinrichtung mit offener Angebotsform für maximal 12 Kinder im Alter von 1-3 Jahren mit einem Umfang von jeweils 3 Stunden an 3 Tagen der Woche. Für die Betreuung in der Sonnenkäfergruppe wurde lt. Landessozialamt (Genehmigungsbehörde) eine Stundenzahl von 13 Stunden/wöchentlich kalkuliert und genehmigt (3 Tage á 2 Stunden zzgl. Verfügungs- und Vorbereitungszeiten). Eine Ausdehnung des Betreuungsumfangs ist nicht möglich.

 

Zur Klärung der aktuellen Situation, der Entwicklungsperspektiven und des Finanzierungsumfangs erfolgten Gespräche zunächst mit Frau Sobek als Vorsitzende des Mütter- und Familienzentrums sowie anschließend mit Herrn Michael Müller (Amt für Jugend und Soziales). 

 

Auf Grundlage der bestehenden Betriebserlaubnis wurde eine Förderfähigkeit im Umfang von 13 Stunden/Woche festgestellt und eine jeweils hälftige Kostenbeteiligung mit dem Landkreis Aurich an diesem Stellenumfang besprochen.

 

 

 

 

 

Unter Berücksichtigung einer TVÖD-Eingruppierung ergibt sich einschließlich erforderlicher Sachkosten ein Zuschuss von

 

10.868,60 € (Arbeitgeberpersonalkosten, 13 Stunden, incl. Sachkosten)

 

Bei der Ermittlung des Zuschussbetrages wurden die aktuellsten Tarifwerte (mit einer deutlichen Erhöhung für das 2024) berücksichtigt.

 

Der Bedarf eines solchen Angebotes ist in der gegenwärtigen Situation weiterhin ungebrochen hoch. Da derzeit keine Veränderung zu erwarten ist, sollte die Förderung zunächst für die drei kommenden Kalenderjahre zur Verfügung gestellt werden.

 

Zusätzlich übernimmt der Verein wichtige Arbeiten im Rahmen der Integration von Familien mit Migrationshintergrund. Zur Unterstützung steht die festangestellte Mitarbeiterin mit einem Stundenanteil von 7 Stunden/Woche auch den Ehrenamtlichen zur Verfügung.

Des Weiteren werden wichtige Arbeiten, die sich nicht mehr rein ehrenamtlich durch die Mitglieder des Vereins bewältigen lassen durch die Mitarbeiterin übernommen. Unter anderem auch die komplexen Mitteilungen für das KITA-Web sowie Statistiken und Abrechnungen der Aufwandsentschädigungen der ehrenamtlichen Helfer.

Dieser Kostenanteil entfällt ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Aurich.

Eine Förderung der Kinderbetreuung für Teilnehmerinnen über das Land Niedersachsen bzw. den Bund ist ausgeschlossen.

 

Zudem wird dem Mütter- und Frauenzentrum auferlegt weitere Fördermittel für Migrationsprojekte einzuwerben und diese Bemühungen auch nachzuweisen.

 

Somit schlagen folgende Kostenpositionen für das Mütter- und Frauenzentrum zu Buche :

 

Fachkraft für Kinderbetreuung (13 Wochenstunden)  21.737,20 €

Verwaltungstätigkeit (7 Wochenstunden)                        10.177,92 €

                                                                                                            31.915,12 €

 

 

Anteil Landkreis Aurich:                                                             10.868,60 € (alter Förderbetrag Vorjahre 4.000 €)

 

Anteil Stadt Aurich:                                                                      21.046,52 €

 

Im HH 2023 wurden nach Beratungen bereits Gesamtkosten in Höhe von 50.300 € eingestellt, die auch

für 2024 vorgesehen sind. Davon entfielen bereits 16.880,80 € (22/089) auf den gestiegenen

Zuschuss. Zusätzlich würden nun 746,52 € pro Jahr für die Jahre 2024-2026 anfallen.