Sachverhalt:
Bestand
Die Stadt Aurich ist in Besitz des Flurstücks 136/1 in der Gemarkung Aurich mit der darauf befindlichen Bebauung. Diese besteht aus Doppelhäusern mit zugehörigen Gartenteil aus den 1930er-Jahren.
Der Zustand der Gebäude ist als abgängig zu bewerten, was sich auch in der hohen Leerstandsqoute durch Nicht-Weitervermietung dokumentiert. Insgesamt sind noch 15 von 28 Einheiten belegt. Die Gebäude haben einen sehr niedrigen Energiestandard.
Notwendigkeit
Bereits in dem Wohnraumversorgungskonzept 2016 wurde der Bedarf an preiswerten Wohnungen beschrieben, u. a. durch auslaufende Zweckbindungen. Insbesondere sollte der Fokus auf kleineren Wohnungen liegen. Darüber hinaus bedarf es einer flächensparenden Baulandpolitik und der Schaffung durchmischter Wohngebiete, möglichst in zentraler Lage.
Konzept
Die oben beschriebenen Anforderungen werden durch das Konzept für die Neubebauung des Quartiers Schlehdornweg / Hohegaster Weg erfüllt. Auf dem Grundstück soll eine Riegelbebauung in Ost-West-Richtung mit jeweils 12 Wohneinheiten entstehen. Die Gebäude sollen in der Aufteilung identisch sein, was eine zügigere Genehmigung ermöglicht, aber durch verschiedene Wohnungsgrößen eine Durchmischung der Bewohnerschaft bewirkt. Die Anordnung der Stellplätze ist in der weiteren Planung zu überarbeiten.
Verfahren
Die Änderung des Bebauungsplanes soll als Plan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB erfolgen.