Sachverhalt:
Aufgrund der baldigen Versetzung von Herrn Johann Stromann in den
Ruhestand, muss die Besetzung der Vertretung der Stadt Aurich für die
Gesellschafterversammlung der Aurich Bäder- und
Hallenbetriebsverwaltungsgesellschaft mbH und der Gesellschafterversammlung der
Auricher Bäder- und Hallenbetriebsgesellschaft mbH & Co. KG neu geregelt
werden.
Die Bestellung des Bürgermeisters Horst Feddermann zum Geschäftsführer der Auricher Bäder- und Hallenbetriebsverwaltungsgesellschaft mbH im Jahr 2020 hatte zur Folge, dass ein neuer Vertreter der Stadt Aurich in die Gesellschafterversammlungen zu entsenden war. Die Vertretung der Stadt Aurich in der Gesellschafterversammlung der Aurich Bäder- und Hallenbetriebsverwaltungsgesellschaft mbH und in der Gesellschafterversammlung der Auricher Bäder- und Hallenbetriebsgesellschaft mbH & Co. KG wurde deshalb seit dem 24.09.2020 durch Herrn Johann Stromann wahrgenommen.
Ab dem 01.03.2024 soll Frau Laura Vorwerk die Stadt Aurich in beiden Gesellschaften vertreten. Die Vertretung für Frau Vorwerk bei Abwesenheit soll Frau Katja Lorenz übernehmen. Die Entsendung von Frau Laura Vorwerk erfolgt auf Grundlage des § 138 NKomVG.
Die Bestellung von Frau Katja Lorenz zum Mitglied des Aufsichtsrats beruht auf § 10 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags der Auricher Bäder und Hallenbetriebsgesellschaft mbH & Co. KG. Danach gehört der Bürgermeister der Stadt Aurich dem Aufsichtsrat als Mitglied an, sofern er nicht zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt ist. Auf Vorschlag des Bürgermeisters kann an seiner Stelle ein(e) andere(r) Gemeindebedienstete(r) benannt werden.