Sachverhalt:
In der Vergangenheit wurde eine Reihe von Bauleitplanverfahren eingeleitet, die aus verschiedenen Gründen nicht weitergeführt wurden. Soweit die Begründung für die Aufstellung der Bebauungspläne entfallen ist bzw. durch Änderung gesetzlicher Vorgaben nicht mehr zu Ende geführt werden können, sollten die Aufstellungsbeschlüsse aufgehoben werden.
Der
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 342 „Wallster Postweg“ wurde am
11.04.2016 durch den VA gefasst. Es wurde eine frühzeitige Beteiligung vom
29.08.2016 bis zum 16.09.2016 durchgeführt. Der Anlass für die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 342 –Wallster Postweg-, ist zum einen der steigende
Wohnflächenbedarf und zum anderen die Absicherung der zukünftigen
städtebaulichen Entwicklung des bestehenden Siedlungsbereiches. Das Vorhaben
wurde nicht weiterverfolgt somit ist der Bebauungsplan aufzuheben.
Der
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 386 „südlich Horumer Straße“ wurde
am 09.12.2019 durch den VA gefasst. Es wurde eine frühzeitige Beteiligung vom
23.12.2019 bis zum 24.01.2020 durchgeführt. Im Rahmen der Erarbeitung des
Siedlungsentwicklungskonzeptes wurden verschiedene Flächen in der Ortslage von
Walle bezüglich ihrer Eignung für die Wohnbebauung betrachtet. Die Gasten
nördlich des Wallster Looges mit umfangreichem Wallheckenbestand wurde hierbei
bewusst ausgespart. Als einzige größere zusammenhängende Fläche, die auch
kurzfristig für die Siedlungsentwicklung zur Verfügung stehen würde, sollte es
die Fläche südlich der Horumer Straße sein. Aus Gründen des Naturschutzes
konnten die Planungen nicht weiterverfolgt werden, der Große Abendsegler, eine
Fledermausart, ist auf dem Areal registriert worden und gilt als stark
gefährdet. Des Weiteren hat der Erschließungsträger die Verhandlungen mit der
Stadt abgebrochen und vom Projekt Abstand genommen. Das Vorhaben wurde nicht
mehr weiterverfolgt somit ist der Bebauungsplan aufzuheben.
