Betreff
Aufhebung eingeleiteter Bauleitplanverfahren OR Walle
Vorlage
24/050
Aktenzeichen
511-010-001
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Vergangenheit wurde eine Reihe von Bauleitplanverfahren eingeleitet, die aus verschiedenen Gründen nicht weitergeführt wurden. Soweit die Begründung für die Aufstellung der Bebauungspläne entfallen ist bzw. durch Änderung gesetzlicher Vorgaben nicht mehr zu Ende geführt werden können, sollten die Aufstellungsbeschlüsse aufgehoben werden.

 

Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 342 „Wallster Postweg“ wurde am 11.04.2016 durch den VA gefasst. Es wurde eine frühzeitige Beteiligung vom 29.08.2016 bis zum 16.09.2016 durchgeführt. Der Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 342 –Wallster Postweg-, ist zum einen der steigende Wohnflächenbedarf und zum anderen die Absicherung der zukünftigen städtebaulichen Entwicklung des bestehenden Siedlungsbereiches. Das Vorhaben wurde nicht weiterverfolgt somit ist der Bebauungsplan aufzuheben.

 

Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 386 „südlich Horumer Straße“ wurde am 09.12.2019 durch den VA gefasst. Es wurde eine frühzeitige Beteiligung vom 23.12.2019 bis zum 24.01.2020 durchgeführt. Im Rahmen der Erarbeitung des Siedlungsentwicklungskonzeptes wurden verschiedene Flächen in der Ortslage von Walle bezüglich ihrer Eignung für die Wohnbebauung betrachtet. Die Gasten nördlich des Wallster Looges mit umfangreichem Wallheckenbestand wurde hierbei bewusst ausgespart. Als einzige größere zusammenhängende Fläche, die auch kurzfristig für die Siedlungsentwicklung zur Verfügung stehen würde, sollte es die Fläche südlich der Horumer Straße sein. Aus Gründen des Naturschutzes konnten die Planungen nicht weiterverfolgt werden, der Große Abendsegler, eine Fledermausart, ist auf dem Areal registriert worden und gilt als stark gefährdet. Des Weiteren hat der Erschließungsträger die Verhandlungen mit der Stadt abgebrochen und vom Projekt Abstand genommen. Das Vorhaben wurde nicht mehr weiterverfolgt somit ist der Bebauungsplan aufzuheben.