Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 07.05.2018 die Aufstellung der 63. Flächennutzungsplanänderung „Indu Nord – nördlich der Bahnlinie“ beschlossen (siehe Sitzungsvorlage 17/133). Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans Br. 370 „ Indu Nord – nördlich der Bahnlinie“.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte vom 26.08.2019 bis 13.09.2019.
Hinweise und Anregungen wurden aufgenommen und notwendige, redaktionelle Änderungen eingearbeitet.
Aus den Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung ergibt sich kein Hinweis, dass die Planung nicht durchführbar ist, so dass die Verwaltung empfiehlt als nächsten Verfahrensschritt die Entwurfsauslegung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.