Sachverhalt:
Unter Federführung der Verkehrsplanung
hat die Verwaltung intern eine grobe Planungsrichtlinie zur Einrichtung von
Fahrradstraßen diskutiert, welche in Zukunft und auch rückwirkend auf die
bereits verordneten Fahrradstraßen angewendet werden soll. Ziel ist es, eine
weitestgehend gleiche Gestaltung der Fahrradstraßen in Aurich zu erhalten,
sodass die VerkehrsteilnehmerInnen erkennen können, dass sie sich in einer
Fahrradstraße bewegen. Maßgebend sind bei der Planung selbstverständlich die
Vorgaben lt. StVO, StVO VwV und der geltenden Richtlinien lt. ERA und RaSt.
Dabei fokussieren die Planungen auf
einen weitgehend gleichen Querschnitt welcher zwei Fahrbahnen für Radverkehr
mit einer Regelbreite von 2,00m und einem mittleren Trennstreifen mit einer
Breite von 0,50m vorsieht. Beidseits dieses 4,50m breiten Verkehrsfläche können
zudem noch jeweils 0,50m breite befestigte Seitenstreifen angelegt werden.
Beispiele für die Gestaltung nach diesem Prinzip sind der beigefügten
Präsentation zu entnehmen.
In den Zufahrtsbereichen und in
Kreuzungen werden zudem flächige Markierungen und Fahrradpiktogramme zur
Verdeutlichung der Eintrittssituation aufgebracht. Die Piktogramme werden dabei
wiederholt im Streckenverlauf auch aufgebracht.
Je nachdem, ob die Möglichkeit besteht,
die Fahrbahndecke neu zu gestalten, etwa im Zuge einer Sanierung, oder im Falle
dessen, dass im Bestand gearbeitet werden muss, entfällt die Wahl der
Gestaltungsmittel. Dies kann im Falle einer Sanierung die Aufbringung von neuen
gepflasterten Mittelstreifen und rot eingefärbten Asphaltfahrbahnen sein, bis
hin zu flächigen Markierungen des Mittelstreifens und Seitenstreifen bei
Arbeiten im Bestand. Beispiele sind der beigefügten Präsentation zu entnehmen.
Maßnahmenbündel
Fahrradstraßen
Um diese Planungsrichtlinie auch im
Bereich der Stadt Aurich umzusetzen sind kurzfristig folgende Maßnahmen
vorgesehen.
-
Prüfung
Fahrradstraßen im Bestand
Überprüfung des
Grünen Weges auf Ergänzung von Gestaltungselementen gem. der internen
Planungsrichtlinie und entsprechende bauliche Umsetzung im Haushaltsjahr 2025.
-
Prüfung Fahrradring
Innenstadt
Überprüfung des
innerstädtischen Fahrradstraßenringes auf Ergänzung von Gestaltungselementen
gem. der internen Planungsrichtlinie und entsprechende bauliche Umsetzung im
Haushaltsjahr 2025.
-
Planung Fahrradstraße
Rudolf-Eucken-Allee
Planung der
Umgestaltung und Einrichtung einer Fahrradstraße.
-
Prioritäre Prüfung
Fahrradstraßen
o
Am
neuen Hafen/Kanalstraße/Reilstraße
o
Westgaster
Weg/Eichenweg/Kreuzstraße
o
Tannenbergstraße
-
weitere Prüfung
Fahrradstraßen
o
Stallingslust
o
Lützowallee
o
Weitere
Straßenzüge auf Basis des Radwegenetzes der Stadt Aurich im prioritären Bereich
Beispiel
Eckfehler Weg
Der Eckfehler Weg im Abschnitt
zwischen Hoheberger Weg und Wallinghauser Straße stellt eine wichtige
Verbindung im Radwegenetz Aurichs dar, der motorisierte Individualverkehr
spielt hier eine untergeordnete Rolle, wobei mit Verordnung einer Fahrradstraße
und entsprechender Gestaltung vorherrschender Durchgangsverkehr unterbunden
werden soll.
Im Bereich des Eckfehler Weges sind
folgende Maßnahmen zur Einrichtung einer Fahrradstraße vorgesehen:
Maßnahmen
der Verkehrsbehörde:
-
Verordnung
einer Fahrradstraße auf Basis VwV StVO 2009 mittels VZ 224
-
Freigabe
des Verkehrs für ein- und mehrspurige Fahrzeuge (Kombination aus VZ 1010-50 und
VZ 1010-62)
-
Verbot
für Fahrzeuge aller Art gem. VZ 250 im Zuge des Eckfehler Weg, Fahrtrichtung
Wallinghauser Straße ab der westlichen Einmündung des Eckfehler Ringes
Bauliche
Umsetzung:
-
Rückbau
der „Berliner Kissen“
-
Neugestaltung
mit Neuanlage des Fahrbahnquerschnittes gem. nachstehendem Regelquerschnitt
-
Flächige
Markierungen, ca. 5,00m breit, an den Einfahrtsbereichen in die Fahrradstraße
mit Schriftzug „Fahrradstraße“ und/oder Fahrradstraßenpiktogramm
-
Wiederholte
Markierung von Fahrradpiktogrammen im Zuge des Streckenverlaufes
-
3
Fahrbahneinengungen im Zuge des Eckfehler Weges
Regelquerschnitt
Eckfehler Weg
Böschung/Graben
0,50 bef.
Seitenstreifen
2,00 Fahrbahn,
Asphaltiert, rot gefärbt
0,50 bef.
Mittelstreifen, Pflasterung
2,00 Fahrbahn,
Asphaltiert, rot gefärbt
0,50 bef.
Seitenstreifen
Bestand
Die Abfolge der erforderlichen
Schritte zur Einrichtung der Fahrradstraße Eckfehler Weg ist wie folgt
vorgesehen:
-
Erstellung Beschilderungsplan
-
Beschaffung der Beschilderung
-
Verordnung als Fahrradstraße inkl.
Beschilderung
-
Ausschreibung und Vergabe der
Planungsleistungen
-
Planungszeitraum
-
Ratsbeschluss
-
Förderantrag
-
Vergabe Bauleistungen
-
Rückbau der Aufpflasterungen
-
Bauausführung