Betreff
Gestaltung von Fahrradstraßen im Auricher Stadtgebiet am Beispiel Eckfehler Weg
Vorlage
24/099
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Unter Federführung der Verkehrsplanung hat die Verwaltung intern eine grobe Planungsrichtlinie zur Einrichtung von Fahrradstraßen diskutiert, welche in Zukunft und auch rückwirkend auf die bereits verordneten Fahrradstraßen angewendet werden soll. Ziel ist es, eine weitestgehend gleiche Gestaltung der Fahrradstraßen in Aurich zu erhalten, sodass die VerkehrsteilnehmerInnen erkennen können, dass sie sich in einer Fahrradstraße bewegen. Maßgebend sind bei der Planung selbstverständlich die Vorgaben lt. StVO, StVO VwV und der geltenden Richtlinien lt. ERA und RaSt.

 

Dabei fokussieren die Planungen auf einen weitgehend gleichen Querschnitt welcher zwei Fahrbahnen für Radverkehr mit einer Regelbreite von 2,00m und einem mittleren Trennstreifen mit einer Breite von 0,50m vorsieht. Beidseits dieses 4,50m breiten Verkehrsfläche können zudem noch jeweils 0,50m breite befestigte Seitenstreifen angelegt werden. Beispiele für die Gestaltung nach diesem Prinzip sind der beigefügten Präsentation zu entnehmen.

 

In den Zufahrtsbereichen und in Kreuzungen werden zudem flächige Markierungen und Fahrradpiktogramme zur Verdeutlichung der Eintrittssituation aufgebracht. Die Piktogramme werden dabei wiederholt im Streckenverlauf auch aufgebracht.

 

Je nachdem, ob die Möglichkeit besteht, die Fahrbahndecke neu zu gestalten, etwa im Zuge einer Sanierung, oder im Falle dessen, dass im Bestand gearbeitet werden muss, entfällt die Wahl der Gestaltungsmittel. Dies kann im Falle einer Sanierung die Aufbringung von neuen gepflasterten Mittelstreifen und rot eingefärbten Asphaltfahrbahnen sein, bis hin zu flächigen Markierungen des Mittelstreifens und Seitenstreifen bei Arbeiten im Bestand. Beispiele sind der beigefügten Präsentation zu entnehmen.

 

Maßnahmenbündel Fahrradstraßen

Um diese Planungsrichtlinie auch im Bereich der Stadt Aurich umzusetzen sind kurzfristig folgende Maßnahmen vorgesehen.

-          Prüfung Fahrradstraßen im Bestand

Überprüfung des Grünen Weges auf Ergänzung von Gestaltungselementen gem. der internen Planungsrichtlinie und entsprechende bauliche Umsetzung im Haushaltsjahr 2025.

-          Prüfung Fahrradring Innenstadt

Überprüfung des innerstädtischen Fahrradstraßenringes auf Ergänzung von Gestaltungselementen gem. der internen Planungsrichtlinie und entsprechende bauliche Umsetzung im Haushaltsjahr 2025.

-          Planung Fahrradstraße Rudolf-Eucken-Allee

Planung der Umgestaltung und Einrichtung einer Fahrradstraße.

-          Prioritäre Prüfung Fahrradstraßen

o   Am neuen Hafen/Kanalstraße/Reilstraße

o   Westgaster Weg/Eichenweg/Kreuzstraße

o   Tannenbergstraße

-          weitere Prüfung Fahrradstraßen

o   Stallingslust

o   Lützowallee

o   Weitere Straßenzüge auf Basis des Radwegenetzes der Stadt Aurich im prioritären Bereich

 

Beispiel Eckfehler Weg

Der Eckfehler Weg im Abschnitt zwischen Hoheberger Weg und Wallinghauser Straße stellt eine wichtige Verbindung im Radwegenetz Aurichs dar, der motorisierte Individualverkehr spielt hier eine untergeordnete Rolle, wobei mit Verordnung einer Fahrradstraße und entsprechender Gestaltung vorherrschender Durchgangsverkehr unterbunden werden soll.

 

Im Bereich des Eckfehler Weges sind folgende Maßnahmen zur Einrichtung einer Fahrradstraße vorgesehen:

 

Maßnahmen der Verkehrsbehörde:

-          Verordnung einer Fahrradstraße auf Basis VwV StVO 2009 mittels VZ 224

-          Freigabe des Verkehrs für ein- und mehrspurige Fahrzeuge (Kombination aus VZ 1010-50 und VZ 1010-62)

-          Verbot für Fahrzeuge aller Art gem. VZ 250 im Zuge des Eckfehler Weg, Fahrtrichtung Wallinghauser Straße ab der westlichen Einmündung des Eckfehler Ringes

Bauliche Umsetzung:

-          Rückbau der „Berliner Kissen“

-          Neugestaltung mit Neuanlage des Fahrbahnquerschnittes gem. nachstehendem Regelquerschnitt

-          Flächige Markierungen, ca. 5,00m breit, an den Einfahrtsbereichen in die Fahrradstraße mit Schriftzug „Fahrradstraße“ und/oder Fahrradstraßenpiktogramm

-          Wiederholte Markierung von Fahrradpiktogrammen im Zuge des Streckenverlaufes

-          3 Fahrbahneinengungen im Zuge des Eckfehler Weges

 

Regelquerschnitt Eckfehler Weg

Böschung/Graben

0,50       bef. Seitenstreifen

2,00       Fahrbahn, Asphaltiert, rot gefärbt

0,50       bef. Mittelstreifen, Pflasterung

2,00       Fahrbahn, Asphaltiert, rot gefärbt

0,50       bef. Seitenstreifen

                Bestand

 

Die Abfolge der erforderlichen Schritte zur Einrichtung der Fahrradstraße Eckfehler Weg ist wie folgt vorgesehen:

 

-          Erstellung Beschilderungsplan

-          Beschaffung der Beschilderung

-          Verordnung als Fahrradstraße inkl. Beschilderung

-          Ausschreibung und Vergabe der Planungsleistungen

-          Planungszeitraum

-          Ratsbeschluss

-          Förderantrag

-          Vergabe Bauleistungen

-          Rückbau der Aufpflasterungen

-          Bauausführung