Betreff
Sanierung Historische Altstadt; hier: Kauf des bebauten Grundstückes Osterstraße 39
Vorlage
24/104
Aktenzeichen
511-020-015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Eigentümer möchten kurzfristig das mit einem denkmalgeschützten Gebäude bebaute Grundstück Osterstraße 39 mit einer Gesamtgrundstücksgröße von 596 m² für 250.000,00 € veräußern. In dem Gebäude befindet sich seit einigen Jahren eine Shishabar; auf dem unbebauten Teil des Grundstückes befinden sich aktuell Stellplätze.

 

Dem Grundstück kommt aufgrund seiner Grundstücksgröße von fast 600 m² und aufgrund seiner Lage am östlichen Ende der Osterstraße und nördlich des zukünftigen Miraculums, eine hohe Bedeutung im Sanierungsgebiet zu. Insbesondere die Endbereiche der Fußgängerzone gilt es zu stabilisieren und entsprechend der Sanierungsziele weiterzuentwickeln. 

Durch die Baumaßnahme mit Verlagerung des Miraculums in die Gebäude südlich der Osterstraße 40 und 42-44 hat die Stadt bereits in die Aufwertung der östlichen Osterstraße investiert.

Zudem wurde das bebaute Grundstück Osterstraße 33/35 zur Steuerung und Erreichbarkeit der funktionalen und gestalterischen Aufwertung in diesem Teil der Altstadt erworben.

 

Mit dem Kauf des Grundstückes Osterstraße 39 erhält die Stadt eine weitere Möglichkeit, die Entwicklung nördlich der Osterstraße zu steuern und positiv zu beeinflussen.

In dem Verkehrswertgutachten vom Februar 2024 wurde der Verkehrswert des Objektes mit 202.000,00 € ermittelt. Die Eigentümer beabsichtigen das Objekt für 250.000,00 € zu veräußern. Da die Eigentümer glaubhaft erklärt haben, dass Sie diesen Marktwert erzielen können und die Stadt Aurich - aufgrund der bereits verrechneten Ausgleichsbeträge in dem durchgeführten Umlegungsverfahren - keine Preisprüfung vorzunehmen hat, ist die Stadt Aurich bereit, diesen Kaufpreis zu zahlen.