Betreff
Verkauf des Objekts "Leerer Landstraße 153" im freiwilligen Bieterverfahren
Vorlage
23/227/1
Aktenzeichen
13.2 941-12/731
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

Durch Beschlussvorlage vom 19.12.2023 – Nr. 23/227 – hat die Verwaltung die Veräußerung des Flurstücks 271/86 der Flur 5 der Gemarkung Schirum zur Größe von 8.783 m² im Wege des freiwilligen Bieterverfahrens zu einem Mindestgebot von 37.500,00 € vorgeschlagen.

 

Das Mindestgebot beruhte auf dem von einem Bausachverständigen und vereidigten Schätzer erstellten Verkehrswertgutachten. Bei der Erstellung des ersten Gutachtens konnte aus verschiedenen Gründen eine Besichtigung des Objekts von Innen nicht erfolgen.

 

In Zusammenarbeit mit dem zuständigen Bauordnungsamt ist nunmehr eine Neueinschätzung des Objektes erfolgt. Diese hat zu dem Ergebnis geführt, dass das Wohnhaus – wie bereits festgestellt – nicht erhalten werden kann; die Abrisskosten belaufen sich gemäß dem Gutachten auf 18.000,00 € (Kosten voraussichtlich steigend).

 

Für die Scheune hat sich ein anderes als das ursprüngliche Bild ergeben. Im Großen und Ganzen ist die Standfähigkeit der Scheune und des Stallbereichs gegeben. Das Stapelwerk macht einen guten Eindruck; die Stahlstützen im Stallbereich sind angerostet, die Dachhölzer sind in einigen Bereichen feucht, von unten aus betrachtet aber noch in Takt. Das Gebäude weist insgesamt einige Schäden am Dach auf.

 

Es kann festgestellt werden, dass die Scheune erhalten bleiben kann, aber Aufräum- und Reparaturarbeiten anfallen werden.

 

Nach Angaben des Bauordnungsamtes kann der Scheunenteil für landwirtschaftliche Zwecke ohne Baugenehmigung und für gewerbliche Zwecke nach Prüfung und Genehmigung durch die zuständige Bauordnungsbehörde erfolgen. Hier sollte ein Hinweis in der Ausschreibung erfolgen, dass vor Angebotsabgabe eine Prüfung des Zweckes durch die Bauorndungsbehörde veranlasst werden sollte.

 

Der Wert des Stallgebäudes wird auf 99.100,00 € geschätzt, so dass sich bei Abzug der zu erwartenden Abrisskosten für das Wohnhaus ein Verkehrswert zum Stichtag 17. Juni 2024 in Höhe von gerundet 80.000,00 € ergibt.

 

In Anrechnung der durch die Begutachtung des Objektes entstandenen Kosten ergibt sich somit ein Mindestgebot von 84.000,00 €.