Sachverhalt:
Durch Beschlussvorlage vom
19.12.2023 – Nr. 23/227 – hat die Verwaltung die Veräußerung des Flurstücks
271/86 der Flur 5 der Gemarkung Schirum zur Größe von 8.783 m² im Wege des
freiwilligen Bieterverfahrens zu einem Mindestgebot von 37.500,00 €
vorgeschlagen.
Das Mindestgebot beruhte auf dem
von einem Bausachverständigen und vereidigten Schätzer erstellten
Verkehrswertgutachten. Bei der Erstellung des ersten Gutachtens konnte aus
verschiedenen Gründen eine Besichtigung des Objekts von Innen nicht erfolgen.
In Zusammenarbeit mit dem
zuständigen Bauordnungsamt ist nunmehr eine Neueinschätzung des Objektes
erfolgt. Diese hat zu dem Ergebnis geführt, dass das Wohnhaus – wie bereits
festgestellt – nicht erhalten werden kann; die Abrisskosten belaufen sich gemäß
dem Gutachten auf 18.000,00 € (Kosten voraussichtlich steigend).
Für die Scheune hat sich ein
anderes als das ursprüngliche Bild ergeben. Im Großen und Ganzen ist die
Standfähigkeit der Scheune und des Stallbereichs gegeben. Das Stapelwerk macht
einen guten Eindruck; die Stahlstützen im Stallbereich sind angerostet, die
Dachhölzer sind in einigen Bereichen feucht, von unten aus betrachtet aber noch
in Takt. Das Gebäude weist insgesamt einige Schäden am Dach auf.
Es kann festgestellt werden, dass
die Scheune erhalten bleiben kann, aber Aufräum- und Reparaturarbeiten anfallen
werden.
Nach Angaben des Bauordnungsamtes
kann der Scheunenteil für landwirtschaftliche Zwecke ohne Baugenehmigung und
für gewerbliche Zwecke nach Prüfung und Genehmigung durch die zuständige
Bauordnungsbehörde erfolgen. Hier sollte ein Hinweis in der Ausschreibung
erfolgen, dass vor Angebotsabgabe eine Prüfung des Zweckes durch die
Bauorndungsbehörde veranlasst werden sollte.
Der Wert des Stallgebäudes wird
auf 99.100,00 € geschätzt, so dass sich bei Abzug der zu erwartenden
Abrisskosten für das Wohnhaus ein Verkehrswert zum Stichtag 17. Juni 2024 in
Höhe von gerundet 80.000,00 € ergibt.
In Anrechnung der durch die Begutachtung des Objektes entstandenen Kosten ergibt sich somit ein Mindestgebot von 84.000,00 €.
