Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich, hat am 09.10.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 357 –Osterfeldstraße-, im Normalverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung und Eingriffsregelung und die damit verbundene Aufstellung der 60. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

 

Die benannte Fläche des Bebauungsplanes Nr. 357 befindet sich in der Ortsrandlage des Ortsteiles Wiesens und grenzt südwestlich an die vorhandene Wohnbebauung des Bebauungsplanes Nr. 177 und nordwestlich an Flächen für die Landwirtschaft an. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Aurich sind die Flächen des Geltungsbereiches als unbebaute landwirtschaftliche Flächen dargestellt, sodass eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich ist.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 357 –Osterfeldstraße-, sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer Wohnbebauung geschaffen werden.

 

Die, im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 357 und zur 60. Änderung des Flächennutzungsplanes, wurden, soweit erforderlich, in den vorliegenden Entwürfen zum Bebauungsplan Nr. 357 und zur 60. Änderung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt bzw. eingearbeitet.

 

Die Auslegung der Entwürfe zum Bebauungsplan Nr. 357 und zur 60. Änderung des Flächennutzungsplanes inklusive der dazugehörigen Anlagen wurde gemäß der §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der Zeit vom 24.06.2024 bis zum 26.07.2024 durchgeführt.  

 

Die, infolge der Beteiligung gemäß §§ 3 und 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches zu vorgenannten Planungen eingegangenen Stellungnahmen und dazugehörigen Abwägungen führten zu keiner weiteren Änderung der Planentwürfe. Es wurden lediglich hinweisliche Ergänzungen eingefügt. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt.

 

Der Bebauungsplan Nr. 357 –Osterfeldstraße und die 60. Änderung des Flächennutzungsplanes, inklusive der dazugehörigen Anlagen können daher wie beiliegend als Satzungen beschlossen werden.