Sachverhalt:
Der Antrag 24/019 der Gruppe SPD/GAP vom 30.05.2024 hat die Übertragung der städtischen Mietwohnungen in die Trägerschaft einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft, die unter dem Dach der Stadtwerke gegründet wird, zum Inhalt.
Eine Wohnungsbaugesellschaft ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht neu zu gründen. Die Stadtwerke Aurich GmbH könnte diese Aufgabe ohne Änderung des Gesellschaftsvertrages übernehmen.
Ihr würden im Rahmen eines Mietvertrages alle Rechte und Pflichten der Eigentümerin Stadt Aurich am Wohnraum übertragen. Sie erhält alle Erträge aus den Mietverträgen mit den privaten Endmietern und hat alle Aufwendungen für Instandhaltung und Bewirtschaftung zu tragen. Entstehende Überschüsse könnten für Sanierungsmaßnahmen und technische Erneuerungen verwendet werden. Eine Übertragung des Eigentums an die Stadtwerke Aurich GmbH würde nicht erfolgen; somit entfallen die Kosten für notarielle Befassung, Gerichtskosten und Grunderwerbssteuer.
Es handelt sich hierbei lediglich um die Übertragung der städtischen Wohnungen an die Stadtwerke Aurich GmbH. Dieses könnte zum 01.01.2025 buchhalterisch und technisch umgesetzt werden.
Über die Übertragung von weiteren Aufgaben wie beispielsweise Bauherrentätigkeit für Wohnbauprojekte an die Stadtwerke Aurich GmbH ist zu einem späteren Zeitpunkt im Einzelfall zu entscheiden.