Betreff
78. Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan VE 08 - Auslegungsbeschluss
Vorlage
24/223
Aktenzeichen
511-010-003 und 511-010-008
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Zum Sachstand: Der Verwaltungsausschuss hat am 05.02.2024 für den Ortsteil Rahe die Aufstellung eines vorhabenbezogenes B-Plans beschlossen. Der B-Plan dient der Entwicklung von bezahlbarem Wohnraum im OT Rahe.

 

Mit Schreiben vom 22.02.2023 beantragte der Vorhabenträger die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Grundstücke Gemarkung Rahe, Flur 2 und Flurstück 86/14 und 81/5 zum Zwecke der Errichtung von Wohnbebauung.

 

Mit Vorlagen-Nr.: 24/113 hat die Verwaltung zur frühzeitigen Beteiligung durch eine Informationsvorlage über den Stand der Bauleitplanung informiert. Das Plangebiet befindet sich südwestlich der Kernstadt Aurich, im Ortsteil Rahe, südlich der Oldersumer Straße. Das Gebiet ist südlich, östlich und westlich bereits von Wohnbebauung umgeben.

 

Die Fläche ist im Siedlungsentwicklungskonzept zur langfristigen Entwicklung von Wohnbauflächen vorgesehen und als geeignet eingestuft. Da diese Flächen jetzt für eine mögliche Entwicklung zur Verfügung stehen, soll die Entwicklung vorgezogen werden.

 

Das Plangebiet ist ca. 5.500 qm groß und soll 20 Wohneinheiten aufnehmen, wovon
4 Wohnungen die Anforderungen des sozialen Wohnungsbaus entsprechen werden. 

 

Der Anschluss an das öffentliche Straßennetz soll über den Boomweg erfolgen. Eine Verbindung zum ÖPNV besteht über die Haltestelle Rahe L1/Achtert Thunen an der Oldersumer Straße in ca. 200 m Entfernung.

 

Der Vorhabenträger übernimmt sämtliche Planungskosten, ein städtebaulicher Vertrag wurde bereits mit dem Vorhabenträger geschlossen.

 

Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach Mietwohnraum empfiehlt die Verwaltung diese Bauleitplanung.