Betreff
Festsetzung der Gebühr 2025 für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen (Gebührensatzung für die dezentrale Abwasserbeseitigung)
Vorlage
24/234
Aktenzeichen
I/12.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Höhe der Gebühr für die dezentrale Abwasserbeseitigung ist jährlich neu zu kalkulieren und vom Rat der Stadt Aurich durch Beschluss festzusetzen.

 

Die zur Deckung der kalkulierten gebührenrelevanten Kosten ermittelte Gebühr beträgt 44,47 € pro Kubikmeter im Zentralklärwerk zu behandelndes Abwasser aus Hauskläranlagen.

Es wird vorgeschlagen, die Gebühr weiterhin auf 44,00 € und somit analog zum Landkreis Aurich, der die Fäkalschlammabfuhr für die übrigen kreisangehörigen Gemeinden durchführt, festzusetzen.