Sitzung: 18.11.2016 ORPO/01/2016
Herr Eilers führt die
förmliche Verpflichtung der Ortsratsmitglieder gemäß § 60 NKomVG per Handschlag
durch. Die Verpflichtung wird von jedem Mitglied des Ortsrates unterzeichnet.
Anschließend erfolgt
die Pflichtenbelehrung bezüglich der §§ 40, 41 und 42 NKomVG zur
Amtsverschwiegenheit, zum Mitwirkungs- sowie zum Vertretungsverbot. Auch diese
bestätigen die Ortsratsmitglieder mit ihrer Unterschrift.
Abschließend führt
Herr Emler die förmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung von Herrn Eilers
durch.