Herr Eilers führt die förmliche Verpflichtung der Ortsratsmitglieder gemäß § 60 NKomVG per Handschlag durch. Die Verpflichtung wird von jedem Mitglied des Ortsrates unterzeichnet.

Anschließend erfolgt die Pflichtenbelehrung bezüglich der §§ 40, 41 und 42 NKomVG zur Amtsverschwiegenheit, zum Mitwirkungs- sowie zum Vertretungsverbot. Auch diese bestätigen die Ortsratsmitglieder mit ihrer Unterschrift.

Abschließend führt Herr Emler die förmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung von Herrn Eilers durch.