Sitzung: 06.12.2016 FinA/01/2016
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 1
Vorlage: 16/148
Empfehlungsbeschluss:
Der Rat der Stadt Aurich beschließt die Neufassung der Satzung für die
Freiwillige Feuerwehr der Stadt Aurich mit folgender Änderung:
Satzung (ursprünglicher Text):
§ 6 Ortskommando
(1)
Das Ortskommando unterstützt die
Ortsbrandmeisterin/den Ortsbrandmeister. Dem Ortskommando obliegen auf der
Ortsebene die in § 5 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe a, b, d, e, f, g, h, i und j
aufgeführten Aufgaben.
(2)
Das Ortskommando entscheidet unter Beachtung der
Vorschriften über die Mindeststärke und Gliederung Freiwilliger Feuerwehren im
Land Niedersachsen über die Aufnahme von Mitgliedern in die Feuerwehr, über die
Auf- bzw. Übernahme eines Mitgliedes in eine andere Abteilung der Ortsfeuerwehr
sowie über den Ausschluss eines Mitgliedes (§ 18).
Satzung (geänderter Text):
§ 6 Ortskommando
(1)
Das Ortskommando unterstützt die
Ortsbrandmeisterin/den Ortsbrandmeister. Dem Ortskommando obliegen auf der
Ortsebene die in § 5 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe a, b, d, e, f, g, h, i und j
aufgeführten Aufgaben.
(2)
Das Ortskommando entscheidet unter Beachtung der Vorschriften über die Mindeststärke und
Gliederung Freiwilliger Feuerwehren im Land Niedersachsen über die
Aufnahme von Mitgliedern in die Feuerwehr, über die Auf- bzw. Übernahme eines
Mitgliedes in eine andere Abteilung der Ortsfeuerwehr sowie über den Ausschluss
eines Mitgliedes (§ 18).