Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 1

Empfehlungsbeschluss: 

 

Der Rat der Stadt Aurich beschließt die Neufassung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Aurich mit folgender Änderung:

 

Satzung (ursprünglicher Text):

§ 6       Ortskommando

(1)           Das Ortskommando unterstützt die Ortsbrandmeisterin/den Ortsbrandmeister. Dem Ortskommando obliegen auf der Ortsebene die in § 5 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe a, b, d, e, f, g, h, i und j aufgeführten Aufgaben.

(2)           Das Ortskommando entscheidet unter Beachtung der Vorschriften über die Mindeststärke und Gliederung Freiwilliger Feuerwehren im Land Niedersachsen über die Aufnahme von Mitgliedern in die Feuerwehr, über die Auf- bzw. Übernahme eines Mitgliedes in eine andere Abteilung der Ortsfeuerwehr sowie über den Ausschluss eines Mitgliedes (§ 18).

 

Satzung (geänderter Text):

§ 6       Ortskommando

(1)    Das Ortskommando unterstützt die Ortsbrandmeisterin/den Ortsbrandmeister. Dem Ortskommando obliegen auf der Ortsebene die in § 5 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe a, b, d, e, f, g, h, i und j aufgeführten Aufgaben.

(2)           Das Ortskommando entscheidet unter Beachtung der Vorschriften über die Mindeststärke und Gliederung Freiwilliger Feuerwehren im Land Niedersachsen über die Aufnahme von Mitgliedern in die Feuerwehr, über die Auf- bzw. Übernahme eines Mitgliedes in eine andere Abteilung der Ortsfeuerwehr sowie über den Ausschluss eines Mitgliedes (§ 18).